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Fragen und Antworten zum Pilotversuch

Viele Detailfragen haben wir hier zusammengefasst. Die Frageliste wird laufend erweitert.

Allgemeine Fragen

F: Welche Gebiete gehören zu den Pilotgebieten?

  • Schwabing-Mitte (Gelbe Tonne)
  • Allach (Gelbe Tonne)
  • Westend-Schwanthalerhöhe (Wertstofftonne)
  • Solln (Wertstofftonne)
  • Lehel (Gelber Sack)

Eine genaue Karte der Pilotgebiete finden Sie hier.

F: Warum ist mein Gebiet dabei/nicht dabei?
A: Die 5 Pilotgebiete wurden nach verschiedenen Kriterien ausgewählt:

  • Stadtgebiete mit unterdurchschnittlicher Depotcontainer-Versorgung.
  • Zwei Kleintonnengebiete, zwei Geschosswohnungsbaugebiete und ein Mischgebiet.
  • Die Pilotgebiete müssen bestehenden Partiegebieten (Tonnenleerung durch dasselbe Team) zur Durchführung einer Nullmessung entsprechen.
  • Die Pilotgebiete müssen zur Vergleichbarkeit eine ähnliche  Größe haben (ca. 12.000 Einwohner_innen)
  • Der Gelbe Sack muss in einem Gebiet mit Geschosswohnungsbau und Blockrandbebauung getestet werden.

F: Ist mein Anwesen in einem Testgebiet?
A: Detaillierte Information zu den Testgebieten finden Sie hier.

F: Wann beginnt der Pilotversuch und wann endet er?
A: Der Pilotversuch beginnt im Januar 2024 und endet im Dezember 2026

F: Was passiert nach dem Ende des Pilotversuchs bis zur Auswertung/Entscheidung Stadtrat? Werden gelbe Tonne/Wertstofftonne wieder abgezogen bzw. gelbe Säcke nicht mehr abgeholt?
A: Der Pilotversuch läuft bis zum Dezember 2026. Die Entscheidung, wie es nach dem Piloten weitergehen soll, trifft der Stadtrat anhand der Auswertung der wissenschaftlichen Begleitung zum Piloten.  Ab Januar 2027 wird dann ausschließlich gemäß dem neu verhandelten Sammelsystem erfasst. Ob die bisherigen Tonnen dann abgezogen werden müssen, ist davon abhängig, welches Erfassungssystem eingeführt wird und ob es ggf. einen Entsorgerwechsel nach der Ausschreibung der dualen Systeme gibt, da die Tonnenbereitstellung Bestandteil der Leistung des Erfassers ist. Im Regelfall bleiben die bisherigen Tonnen stehen.

F: Welche Kosten fallen für den AWM bzw. den Gebührenzahler an?
Direkte Kosten fallen für die Münchner Bürger_innen keine an, da die Sammlung von Verpackungen durch die Dualen Systeme kostenlos erfolgt. Allerdings finanzieren die Konsumenten_innen diese Sammlung indirekt, denn die Dualen Systeme erhalten von jeder in Deutschland "verkauften" Verpackung eine kleine Linzenzgebühr.

F: Wie funktioniert die wissenschaftliche Auswertung?
A: Bereits 2023 wird der Restmüll aus den Pilotgebieten untersucht, um dort die möglichen Potentiale für die „gelben Systeme“ festzustellen, dies wird 2025 (während des Pilotversuchs) wiederholt. Während des Pilotversuchs ab 2024 werden die Inhalte aus den verschiedenen Erfassungssystemen (Gelbe Tonne, Gelber Sack und Wertstofftonne) bei jeweils einem Gebiet mit hauptsächlich Kleintonnen und hauptsächlich Geschosswohnungsbau untersucht.
Folgende Fragen sollen geklärt werden:
Welche Qualitäten wurden jeweils erfasst?
Verhältnis Leichtverpackungen / stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP)
Materialarten (Metalle, Kunststoffe, Verbunde, sNVP)
Störstoffanteile bzw. Fehlwurfquoten
Füllgrade der Tonnen, Tonnenvolumen etc.
Außerdem sollen mögliche Probleme (z. B. Platzprobleme etc.) erkannt und möglichst behoben werden. Zudem soll eine Ökobilanz für die verschiedenen Erfassungssysteme erstellt werden.

F: Andere Großstädte haben seit Jahrzehnten Gelbe Säcke, Gelbe Tonnen oder Wertstofftonnen, warum braucht München jetzt noch eine eigenen Pilotversuch?
A: Der Pilotversuch wird auf Wunsch des Stadtrats in München durchgeführt, um die Durchführbarkeit eines Holsystems für Leichtverpackungen in der eng bebauten Stadt München zu testen, um Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten (Vollservice, Eigenbereitstellung, 4-wöchentlicher Abholrhythmus etc.) zu eruieren und um für München das beste Erfassungssystem ab 2027 zu verhandeln.

F: Welche Aufgaben/Zuständigkeiten haben die privaten Entsorger während des Pilotversuchs?

  • Aufstellen der Gelben Tonnen, Wertstofftonnen (im eigenen Gebiert), Verteilung der Gelben Säcke.
  • Leerung der Gelben Tonnen, Wertstofftonnen (im eigenen Gebiet) und Einsammeln der Gelben Säcke.
  • Information der betroffenen Haushalte/Hausverwaltungen zum Aufstellen der Tonnen, zur Verteilung der gelben Säcke, zu Abfuhr-/Abholterminen (Abfuhrkalender) und zu Fehlbefüllungen.
  • Einrichten einer telefonischen Hotline (kostenlos oder Festnetz)

F: Welche Aufgaben/Zuständigkeiten hat der AWM während des Pilotversuchs?

  • Allgemeine Informationen zum Pilotversuch
  • Aufstellen der Wertstofftonnen (im eigenen Gebiert)
  • Leerung der Wertstofftonnen (im eigenen Gebiet)
  • Information der betroffenen Haushalte/Hausverwaltungen zum Aufstellen der Wertstofftonnen (im eigenen Bereich), zu Abfuhrerminen und zu Fehlbefüllungen.

Gelbe Tonnen/Wertstofftonnen

F: Wann kommen die Gelben Tonnen/ Wertstofftonnen genau?
A: Die Gelben Tonnen/Wertstofftonnen werden von Mitte bis Ende Januar 2024 an die Haushalte verteilt, die genaue Woche wird noch bekannt gegeben. Es wird für jedes Grundstück jeweils eine Tonne in der Größe der größten Restmülltonne verteilt. Während des Pilotversuchs können jederzeit weitere Tonnen bestellt werden. Sollten Tonnen abbestellt werden und am gleichen Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt wieder bestellt werden, muss der Besteller diese zweite Anfahrt bezahlen, ansonsten ist die Bereitstellung und Abholung kostenlos.

F: Ich habe keinen Platz für zusätzliche Tonnen?
A: In diesem Fall kann die Tonne mit einem Nachbarn geteilt werden. Für die Tonnen fallen keine Kosten an, die dann aufzuteilen wären.

F: Verliere ich Restmülltonnen, wenn die Gelbe Tonne kommt und spare ich Geld?
A: Es werden keine Restmülltonnen ohne entsprechenden Antrag durch die Grundstückseigentümer_innen/Hausverwaltungen abgezogen. Es muss trotz Gelber Tonnen genügend Restmüllvolumem aufgestellt sein.

F: Wodurch unterscheiden sich Gelbe Tonne und Wertstofftonne?
A: In die Gelbe Tonne dürfen nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbunden und Metallen eingeworfen werden, wie derzeit auch in die Depotcontainer. In die Wertstofftonne dürfen zusätzlich sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ eingeworfen werden. Das sind Gegenstände, die aus den gleichen Materialien wie die Verkaufsverpackungen bestehen und mit diesen verwertet werden können, z. B. Pfannen, Plastikeimer, Spielzeug aus Kunststoffen).

F: Wer stellt die Gelben Tonnen/Wertstofftonnen zur Leerung bereit?
A: Die dualen Systeme übernehmen voraussichtlich nur die Kosten für das Herausziehen von großen Gelben Tonnen/Wertstofftonnen (1.100 Liter), sofern diese frei zugänglich oder mit Drei- oder Vierkantschlüssel aus dem Tonnenhäuschen geholt werden können. Alle anderen Tonnen ( 120- und 240-Liter und alle Behälter in Schlüsselhäusern oder mit Kellerentsorgung) müssen von den Bürger_innen/Hausverwaltungen selbst am Straßenrand bereitgestellt werden. Alternativ können die Hausverwaltungen einen Hausmeisterservice beauftragen oder den privasten Entsorger, der die Tonnen dann kostenpflichtig zum Straßenrand bringt. Anwesen mit Eigenbereitstellung der Restmülltonnen müssen die Gelben Tonnen oder die Wertstofftonnen auch selbst am Straßenrand bereitstellen. 

F: Wann werden die Gelben Tonnen/Wertstofftonnen geleert?
A: Die betroffenen Bürger_innen werden über einen Abholkalender vom Entsorger rechtzeitig (im Januar) vor der ersten Leerung (im Februar 2024) informiert.

F: Wo dürfen die Gelben Tonnen/Wertstofftonnen zur Leerung bereitgestellt werden?
A: Die Gelben Tonnen müssen am Entleerungstag am Gehweg bereitgestellt werden, wobei Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmerr nicht behindert werden dürfen. In den beiden Wochen zwischen zwei Leerungen dürfen die Tonnen weder am Gehweg, noch auf dem Fahrradweg oder der Straße stehen, sondern müssen noch am Entleerungstag zum Stellplatz zurückgebracht werden.

F: Ab wann dürfen die Gelben Tonnen/Wertstofftonnen bereitgestellt werden?
A: Die Tonnen dürfen erst ab 18 Uhr des Vorabends der Leerung bereitgestellt werden.

F: Ab wann müssen die Gelben Tonnen/Wertstofftonnen wieder zurückgestellt werden?
A: Die Tonnen müssen am Entleerungstag nach der Entleerung, zeitnah jedoch spätestens bis 18 Uhr wieder zurückgestellt werden.

F: Wie oft wird die Gelbe Tonne/Wertstofftonne geleert?
A: Die dualen Systeme übernehmen nur die Kosten für folgende Abholrhythmen:
Gelbe Tonne: 120- und 240-Liter-Tonnen: 4-wöchentlich
Gelbe Tonne: 1100-Liter-Tonne: 2-wöchentlich
Wertstofftonne: alle Tonnengrößen 2-wöchentlich

F: Die Gelbe Tonne/Wertstofftonne quillt über, was tun?
A: Es können jederzeit weitere Tonnen beim Entsorger kostenlos nachbestellt werden, wenn diese für die Erfassung der Leichtverpackungen benötigt werden.

F: Ich will keine Gelbe Tonne?
A: Im Gegensatz zu der Restmülltonne kann kein_e Grundstückseigentümer_in/Hausverwaltung gezwungen werden, eine Gelbe Tonne zu nehmen. Die Gelbe Tonne muss vom Entsorger ggf. kostenlos wieder abgeholt werden. Sollte diese jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nochmal bestellt werden, wird für die Anlieferung vom Entsorger i.d.R. eine Pauschale verlangt.

F: Die Gelbe Tonne/Wertstofftonne ist kaputt, verschwunden, verschmutzt?
A: Für die Reparatur bzw. Neuaufstellung/Austausch einer Gelben Tonne ist der Entsorger zuständig. Eine Säuberung der Tonnen ist (wie auch bei den anderen Tonnen) eigenständig zu veranlassen.

F: Wird die Gelbe Tonne/Wertstofftonne auch im Gewerbe-, Kultur- und Freizeitbereich aufgestellt?
Ja, wenn es sich dabei - im Pilotgebiet - um „Haushalten vergleichbare Anfallstellen“ handelt. Diese Anfallstellen müssen „Endverbraucher“ sein, wie Haushalte auch. Wenn die Anfallstellen keine Endverbraucher sind, also die Waren nicht selbst aufbrauchen und diese stattdessen verkaufen (Handel), wird dort keine Tonne aufgestellt. Dies deshalb, weil dort hauptsächlich Transportverpackungen und keine Verkaufsverpackungen anfallen, für die die dualen Systeme nicht zuständig sind und diese daher nicht abfahren. Beispiele für zulässige „gewerbliche Anfallstellen“: Gaststätten (inkl. Fastfood und Hotels), medizinische Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeein-richtungen, Kantinen, Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten), Verwaltungen, Freiberufler_innen, Kulturbereich (Kinos, Theater, Museen), Kirchen und karitative Einrichtungen, Freizeitbereich (Ferienanlagen, Sportstätten, Raststätten), Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe mit haushaltsüblichen Mengen an Verkaufsverpackungen (nicht mehr als 2,2m³ pro 2 Wochen).

F: Warum werden Wertstofftonnen zum Teil vom AWM und zum Teil von privaten Entsorgern geleert?
A: Da für die sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ nicht die dualen Systeme, sondern der öffentlich-rechtliche Entsorger (AWM) zuständig ist, muss der AWM auch die Kosten (Erfassung, Sortierung und Verwertung) tragen. In den Wertstofftonnen befinden sich normalerweise ca. 20 – 25% „stoffgleiche Nichtverpackungen“. Das ist der Anteil, den der AWM selbst abfährt. Im Übrigen sollen bei der wissenschaftlichen Begleitung die genauen Prozente der stoffgleichen Nichtverpackungen“ ermittelt werden, falls ab 2027 Wertstofftonnen stadtweit eingeführt werden und der AWM ab 2027 diese anteilsmäßig abfährt.

Gelbe Säcke

F: Wo bekomme ich Gelbe Säcke?
A: Die Gelben Säcke werden für das Jahr 2024 vom Entsorger im Januar 2024 an sämtliche Haushalte im Pilotgebiet Lehel über die Briefkästen verteilt. Für die folgenden Jahre erfolgt die Grundverteilung immer im Dezember des Vorjahres, also im Dezember 2024 für das Jahr 2025 und im Dezember 2025 für das Jahr 2026. Ende 2026 ist der Pilotversuch zu Ende. Falls diese Säcke nicht reichen, kümmert sich der Entsorger um weitere Säcke.

F. Wo werden die Gelben Säcke vom Entsorger abgeholt?
A: Ab 6:30 Uhr vom Gehweg, wobei Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden dürfen

F. Wann werden die Gelben Säcke abgeholt?
A: Der zuständige Entsorger informiert die Bürger_innen des Pilotgebiets kurz vor Beginn des Piloten direkt über die Abholtermine der Gelben Säcke. Zusätzlich werden die Termine auf der Homepage des Entsorgers und des AWM bekannt gegeben.

F: Ab wann darf ich die Gelben Säcke rausstellen?
A: Die Gelben Säcke dürfen erst ab 18 Uhr am Vorabend der Abholung direkt vor dem Haus am Straßenrand/Gartenzaun/Gehweg hausseitig bereitgestellt werden.

F: Bis wann muss ich die Gelben Säcke raustellen?
A: Die Säcke müssen bis spätestens 6:30 Uhr am Abholtag bereitstehen. Sollte der Fahrer eine Straße bereits abgefahren haben, wird er diese kein zweites Mal entsorgen. Nach 7 Uhr an offensichtlich bereits abgefahrenen Straßen keine Säcke mehr hinstellen, da diese sonst stehen bleiben.

F: Wer räumt auf, wenn die Gelben Säcke noch rumstehen (nicht abgeholt, zu spät hingestellt, ...), es einen Sturm gibt, Säcke aufreißen (Tiere, Vandalismus, schlechte Sackqualität), sonstiger Müll rumliegt?
A: Es wurden Säcke in sehr guter Qualität ausgewählt, so dass diese kaum ohne Fremdeinwirkung zerreißen sollten. Sollten die Säcke bei der Abholung durch den Entsorger dennoch aufgeplatzt sein, muss der Entsorger den herumliegenden Müll ebenfalls mitnehmen. Sollten die Säcke erst nach Abholung durch den Entsorger herausgestellt worden sein, ist der Entsorger nicht mehr zuständig für die Mitnahme der Gelben Säcke oder die Beseitigung des herumliegenden Mülls. Dann handelt es sich um sogenannte „wilde Ablagerungen“, die möglichst vom Verursacher wieder entfernt werden müssen.

F: Kosten die Gelben Säcke etwas?
A: Nein, die Gelben Säcke sind kostenlos.

F: Darf ich auch andere Säcke nutzen/hinstellen?
A: Nein, andere Säcke dürfen nicht dazu gestellt werden. Der Entsorger muss den Inhalt der transparenten Gelben Säcke prüfen können.

F: Es ist Sommer, der Gelbe Sack stinkt in meiner Wohnung, was soll ich tun?
A: Eventuell kann der Gelbe Sack im Keller abgestellt werden. In Einzelfällen wird es die Möglichkeit geben, die Säcke am Tonnenhäuschen abzustellen. Dies sollte aber nur in Rücksprache mit der Hausverwaltung gemacht werden, da die Säcke am Abholtag dann an den Straßenrand gebracht werden müssen.

F:. Wird das Restmülltonnenvolumen reduziert (und nach dem Pilotversuch wieder zurück)?
A: Der Abzug von Restmülltonnen und damit die Reduzierung von Restmüllvolumen wird nur nach Auftrag der Grundstückseigentümer_innen/Hausverwaltung veranlasst.

F: Was darf in den Gelben Sack hinein?
A: Sogenannte Leichtverpackungen, z. B. Konservendosen, Kunststoffverpackungen oder TetraPaks. Glas wird weiterhin bei den Wertstoffinseln entsorgt.

F: Sind die gelben Säcke aus Recyclingplastik?
A: Im Regelfall ist ein Anteil an recyeltem Kunststoff beinhaltet. Wenn dieser Anteil zu groß wird, werden die Gelben Säcke brüchig.