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Speiseabfall­entsorgung

Küchen-, Speise- und Lebens­mittelabfälle mit tierischen Bestand­teilen aus Gaststätten, Imbissbetrieben und dem Lebensmittelhandel sind in einer Speise­abfalltonne zu sammeln.

Folgende Firmen sammeln und ent­sorgen Küchen-, Speise-, und Lebens­mittelabfälle und beraten Sie hinsichtlich der Formalitäten (Handels­papiere, Dokumentations­pflichten):

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Abfallwirtschaftsbetrieb München
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München

Weitere Informationen

Die Verwertung und Be­seitigung von Küchen- und Speise­abfällen unterliegt je nach Herkunft und Zweck­bestimmung dem Tierische Neben­produkte-Beseitigungsrecht oder dem Abfall­recht.

Weiter­führende Informationen:
Bundesgesetz Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.1.2004
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (PDF-Datei)

Bundes­verordnung zur Durch­führung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs­gesetzes vom 27.7.2006
Verordnung zur Durchführung des Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (PDF-Datei)

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21.09.2009 mit Hygiene­vorschriften für nicht für den menschlichen Ver­zehr bestimmte tierische Neben­produkte.

Merkblatt Speiseabfallentsorgung