Abfall trennen in München
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) ist die Müllabfuhr der Stadt München. Wir kümmern uns um das Einsammeln und Verwerten des Münchner Hausmülls, insbesondere Restmüll, Bioabfall, Papier und Sperrmüll.
Verpackungsabfälle (Glas, Kunststoff, Dosen) werden in München derzeit über Wertstoffinseln durch die Dualen Systeme gesammelt. Ab 2027 ist die Einführung von Gelben Tonnen geplant.
Konkrete Fragen zu speziellen Abfällen beantwortet unser Abfalllexikon.
Weitere Auskünfte bekommen Sie von unserem Kundencenter.

Restmüll(tonnen)
Restmüll wird im Heizkraftwerk München Nord verbrannt und in Strom und Fernwärme umgewandelt.
Gebühren fallen nur für Restmülltonnen an, nicht für Papier- und Biotonnen. Grundsätzlich müssen auf jeden Grundstück mindestens eine Restmüll-, eine Papier- und eine Biotonne stehen. Die Termine Ihrer Tonnenleerung finden Sie im Abfuhrkalender.
Informationen zu Tonnengrößen, -kosten und -bestellung (für Eigentümer*innen oder Hausverwaltungen): Restmülltonnen für Privathaushalte
Sollte das Tonnenvolumen mal nicht ausreichen (z. B. Ein-/Umzug), können Sie gegen Gebühr zusätzliche Restmüllsäcke erwerben.
Aufkleber und Plakate zur Motivationssteigerung beim Abfall trennen
Was gehört in die graue Restmülltonne?
- Staubsaugerbeutel
- Straßenkehricht, Asche
- Zigarettenkippen
- Katzen- und Kleintierstreu
- Malerfolien, Teppichbodenreste, Tapeten
- Windeln, Hygienepapiere
- Eingetrocknete Farben in Tüten gepackt
- Schmutzige oder beschichtete Papiere, Wachspapiere und Durchschreibepapiere
Auf keinen Fall in die Restmülltonne dürfen:
Diese führen in Müllfahrzeugen, Presscontainern und in der Müllverbrennungsanlage immer wieder zu Bränden und Explosionen.

Papier(tonnen)
Entsorgen Sie Papier und Pappe in der blauen Papiertonne. Der Einsatz von Altpapier bei der Papierherstellung spart Energie und Wasser und schont die Wälder.
Gebühren fallen nur für Restmülltonnen an, nicht für Papier- und Biotonnen. Grundsätzlich müssen auf jeden Grundstück mindestens eine Restmüll-, eine Papier- und eine Biotonne stehen. Die Termine Ihrer Tonnenleerung finden Sie in unserem Abfuhrkalender.
Informationen zu Tonnengrößen, -kosten und -bestellung (für Eigentümer*innen oder Hausverwaltungen): Papiertonnen für Privathaushalte
Größere Mengen Kartonagen können Sie an den Wertstoffhöfen entsorgen.
Was gehört in die blaue Papiertonne?
- Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Prospekte
- Briefe, Briefumschläge
- Formulare, Computerpapier
- Schulhefte, Bücher ohne Einband
- Gefaltete Pappkartons, Packpapier ohne Klebeband
- Saubere Papiertüten auch mit Sichtfenster
- Verpackungen aus Papier
- Pizzakarton ohne Essensreste

Bioabfall(tonnen)
Entsorgen Sie Ihre Küchen- und Gartenabfälle in der braunen Biotonne. Plastiktüten (auch sogenannte "kompostierbare Plastik-Biobeutel") dürfen nicht in die Biotonne! Die Bioabfälle werden zu Kompost und Münchner Erde verarbeitet. Bio-Eimer für die Mülltrennung in der Küche erhalten Sie kostenlos an den Wertstoffhöfen.
Gebühren fallen nur für Restmülltonnen an, nicht für Papier- und Biotonnen. Grundsätzlich müssen auf jeden Grundstück mindestens eine Restmüll-, eine Papier- und eine Biotonne. Die Termine Ihrer Tonnenleerung finden Sie im Abfuhrkalender.
Informationen zu Tonnengrößen, -kosten und -bestellung (für Eigentümer*innen oder Hausverwaltungen): Biotonnen für Privathaushalte
Größere Mengen Baum- und Strauchschnitt können Sie an den Wertstoffhöfen entsorgen. Tipps zum Kompostieren im eigenen Garten finden Sie hier.
Was gehört in die braune Biotonne?
- Gemüse-, Salat- und Obstreste (roh und gekocht)
- Fleisch- und Fischreste (roh und gekocht)
- Kartoffel-, Eier-, Nuß- und Obstschalen
- (alte) Brot und Backwaren
- Kaffeesatz, Kaffeefilter, Kaffeepads
- Blumen und Pflanzen (ohne Topf), Blumenerde (kleine Mengen)
- Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt
- Zeitungs- und Küchenpapier in kleinen Mengen, um Feuchtigkeit aufzusaugen
Nicht in die Biotonne gehören Fäkalien (Hundekot, Katzen- und Kleintierstreu).

Verpackungen
In München werden Verkaufsverpackungen (Glas, Dosen, Kunststoff, Verbund) an über 900 Wertstoffinseln entsorgt. Vor der Abgabe müssen die Verpackungen geleert sein, ausspülen ist nicht notwendig (Achtung: Honiggläser nur ausgespült entsorgen.). Trennen Sie bitte unterschiedliche Materialien voneinander, z. B. Aludeckel vom Joghurtbecher.
Ab 2027 ist die Einführung von Gelben Tonnen geplant.
Mehr Informationen zum Recycling von Verpackungen.
Was gehört an die Wertstoffinseln?
- Glas (weiß, braun, grün). Deckel müssen nicht abgeschraubt werden. Andersfarbiges Glas (z. B. blau, rot, schwarz) gehört zum Grünglas
- Kunststoffe (z. B. Getränkekartons, Kunststoffverpackungen, Kunststoff-Flaschen, Kunststoff-Becher, Styropor, Verpackungsfolien)
- Dosen/Alu (z. B. Alufolien, Aluminium, Spraydosen, Kronkorken, Schraubverschlüsse von Flaschen und Gläsern, Weißblech, Konservendosen)

Wertstoffhöfe (Sperrmüll)
An den Wertstoffhöfen können Sie sperrige Abfälle, Problemstoffe und Grünschnitt gebührenfrei abgeben (Sperrmüll bis 2 m³/Tag, Gartenabfälle 1 m³/Tag). Größere Mengen können Sie gegen Gebühr an den beiden Wertstoffhöfen plus entsorgen.
Eine Sperrmüllabholung gegen Gebühr können Sie hier beantragen.
Was gehört zu den Wertstoffhöfen
- Sperrmüll
- Bauschutt in kleinen Mengen
- Elektro-und Elektronikschrott, Batterien und Akkus, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
- Problemabfälle
- Gartenabfälle
- Holz
- Altkleider und Schuhe
- Kunststoff/Styropor
- Papier/Kartonagen
- Gut erhaltene Gegenstände für das Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2.
Nicht angenommen werden unter anderem: Autoreifen, Verpackungsabfälle, Restmüll.

Altkleider und Schuhe
Leider landen noch viele Altkleider in den Restmülltonnen. Gut erhaltene Textilien sind dafür viel zu schade, denn sie lassen sich oft gut recyceln. Nutzen Sie die zahlreichen Altkleidercontainer des AWM im Stadtgebiet oder auf den Wertstoffhöfen.
Nur Altkleider in gut verschlossenen Tüten können wiederverwendet werden!
Was gehört in die Altkleidercontainer
- Damen-, Herren- und Kinderbekleidung
- saubere Schuhe
- Hüte, Handschuhe
- Haushaltswäsche (Tischtücher, Badetücher usw.)
- Vorhänge, Gardinen
- Bettwäsche

Weitere Informationen ...
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- mit dem Erinnerungsservice unseres Abfuhrkalenders (für Eigenbereitsteller)
- mit unseren kostenlosen Flyern/Broschüren/Tonnenaufklebern
Warum bekomme ich diesen Brief?
Allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Willkommensschreiben für Neubürger*innen)
Der AWM ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unter anderem zuständig für die Abfallberatung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben geht der AWM aktiv auf Sie als Neubürger*innen mit Zusendung eines Willkommensschreibens zu.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München, Kundenservice, Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München, Tel. 089 233-96200, Fax 089 233-731215, E-Mail: awm@muenchen.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Datenschutzbeauftragte
Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München
datenschutz.awm@muenchen.de
Ihre Daten werden einzig zur Versendung eines Willkommensschreibens verarbeitet.
Dabei werden Ihre Daten aus dem Einwohner-Melderegister erhoben.
Konkret sind dies folgende Daten: Vor- und Nachname, Adresse, Doktorgrad und Zusatzangaben zur Wohnung (z.B. Stockwerk).
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Erhebung Daten und weitere Verwendung der Daten für das Schreiben) ist Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 6 DSGVO§ 20 und 46 KrWG (Aufgabenerfüllung).
Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Ihre Daten werden acht Wochen nach erfolgtem Versand des Willkommensschreibens gelöscht.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu, soweit sich aus fachgesetzlichen Vorschriften keine Einschränkung ergibt:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.