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Entsorgung von Asbest bei Wurzer Umwelt GmbH

Aktuelle Informationen zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen (170605*) und KMF (170603*) aus Stadt und Landkreis München:
Die bestehende Kooperation zwischen dem AWM) und der Firma Wurzer Umwelt GmbH wurde bis zum 30.06.2026 verlängert. Alle Großmengen an asbesthaltigen Abfällen (170605*) und KMF (170603*) aus Baustellen in Stadt und Landkreis München sind daher weiterhin am Standort der Firma Wurzer in Eitting anzuliefern.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Abfälle den Anforderungen der DK II entsprechen. Sofern für den genannten Zeitraum neue Sammelentsorgungsnachweise benötigt werden, bitten wie Sie, sich frühzeitig vor Ablauf der jetzigen Nachweise (30.06.2024) an uns zu wenden (satzungen.awm@muenchen.de).
Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, das Enddatum neuer Entsorgungsnachweise auf den 30.06.2026 zu terminieren. Längere Laufzeiten werden bei der Ausstellung der Anlieferberechtigungen nicht berücksichtigt. Diese werden maximal bis zum 30.06.2026 verlängert bzw. ausgestellt. Das Verfahren zur Entsorgung und die notwendigen Formalitäten bleiben unverändert bis zum 30.06.2026 bestehen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Sabathil (089/233-31114 ) und Frau Tykfer (089/233-31911) gerne zur Verfügung

Quelle: Wurzer Umwelt GmbH

Allgemeine Informationen

Asbestzement

Asbest­zementabfälle sind gefährliche Ab­fälle (Abfall­schlüssel Nr. 17 06 05*) und grund­sätzlich nachweis­pflichtig sowie überlassungs­pflichtig. Zur An­lieferung bei der Annahme­stelle Wurzer Umwelt GmbH benötigen ge­werbliche Abfall­erzeuger und -beförderer grund­sätzlich einen gültigen Entsorgungs­nachweis (EN oder SN) mit Annahme­erklärung der Fa. Wurzer Umwelt GmbH.

Künstliche Mineralfaserabfälle

Künstliche Mineral­faserabfälle (Mineralwolle ohne Verbunde oder schädliche Verunreinigungen) (Abfall­schlüssel Nr. 17 06 03*) sind im Regel­fall gefährliche Ab­fälle und damit nachweis­pflichtig. Für Mengen bis 5 t pro Woche und Entsorgungs­nachweis besteht eine Überlassungs­pflicht. Größere Mengen sind von der Ent­sorgung durch die Stadt aus­geschlossen und über die GSB Sonder­abfall-Entsorgung Bayern GmbH zu ent­sorgen.

Hinweise

Sonstige Asbest- und Mineralfaserabfälle mit organischen oder weiteren gefährlichen Bestandteilen, die die Kriterien der Deponieklasse II überschreiten, müssen entweder über die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH oder über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die eine ordnungsgemäße Ablagerung in Untertagedeponien gewährleisten, entsorgt werden.

Verpackung/Anlieferungsform

Abfallart

Verpackung

Asbestzement

Staubdicht verschlossene, reißfeste Big Bags mit Aufhängevorrichtung (Verladeschlaufen); üblich sind Big Bags mit 1 m³ Volumen. Bitte überschreiten Sie nicht die vorgegebenen maximalen Füllhöhen der Big Bags. Bei Verwendung von Platten-Big Bags sind die Abfälle vorher in Folie einzuschlagen, da diese Big Bags nicht in jedem Fall ausreichend staubdicht sind.

 

Mineralwolle

 

Wiederverladbare Mineralwolle-Big-Bags mit maximal 1,10 m Kantenlänge. Die Kunststoffsäcke sollen aus reißfesten Polypropylen (PP) bestehen und mit Aufhängevorrichtung (Verladeschlaufen) und Innenfolie zur Gewährleistung der Staubdichtigkeit versehen sein. Die Mineralwolle-Big-Bags sind unbeschädigt anzuliefern und nach Möglichkeit ganz zu befüllen. Die maximalen Füllgewichte der unterschiedlichen Hersteller sind zu beachten.

 

Bitte beachten Sie zusätzlich zu den Vorgaben zur Verpackung folgende wichtige Hinweise:

  • Die Big Bags müssen mit der 12stelligen Nummer des jeweiligen Entsorgungs- bzw. Sammelnachweises (ENI..., SNI…) witterungsbeständig gekennzeichnet werden (z.B. mit wasserunlöslichem Fettstift oder beschrifteten Banderolen).
  • Eine äußere Kontamination der Säcke mit Asbest- oder Mineralfaserstaub ist in jeder Phase der Entsorgung auszuschließen.
  • Bitte lassen Sie beim Be- und Entladen größtmögliche Sorgfalt walten. Die Verpackung muss immer unbeschädigt bleiben, damit keine Fasern freigesetzt werden können.
  • Zum Verladen müssen die Hebeschlaufen der Big Bags gut zugänglich sein.
  • Bei der Ent­ladung ist den Hinweisen des Hof­personals unbedingt Folge zu leisten
  • Die Fa Wurzer kann die An­nahme unver­packter oder unzu­reichend ver­packter bzw. be­schädigter Big Bags ab­lehnen. Gleiches gilt bei fehlender Kennzeichnung.
  • Im Einzel­fall ist eine Nach­verpackung durch die Fa. Wurzer Umwelt GmbH gegen zusätzliches Ent­gelt möglich, wenn dies vertraglich mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH ver­einbart wird. Bei Interesse wird empfohlen, den An­lieferern ent­sprechende Voll­machten zur Vertrags­unterzeichnung mitzugeben

Woher Sie Big-Bags beziehen können finden Sie hier

Ablauf - Formalitäten

Grundsätzliches zur Nachweispflicht

  • Für die gefährlichen Ab­fälle der Abfall­schlüssel Nr. 17 06 05* und 17 06 03* be­nötigen gewerb­liche Abfall­erzeuger und -beförderer einen gültigen elek­tronischen Entsorgungs­nachweis (EN oder SN mit Annahme­erklärung der Fa. Wurzer Umwelt GmbH).
  • Der Nach­weis über die erfolgte Ent­sorgung ist mit elektronischen Begleit­scheinen zu be­legen.
  •  Für die Signatur dieser Dokumente be­nötigen Sie eigene Signatur­karten und zertifizierte Lesegeräte.

Ablauf vor Beginn einer Entsorgungsmaßnahme

Zeigen Sie in einem ersten Schritt die Entsorgungsmaßnahme beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) mit folgenden Online-Formular an.

Kontakt:AWM, VR-Satzungs­angelegenheiten
E-Mail:  satzungen.awm@muenchen.de 
Tel. 089/233 31113

  • Mit erfolgter Freigabe erhalten Sie vom AWM eine sogenannte Kontrakt-Nummer (8000xxxx/xx), mit der Sie sich an die Fa. Wurzer Umwelt GmbH zwecks Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens wenden können. Hierzu richten Sie Ihren elektronischen EN oder SN an die ZKS-Postfächer der Fa. Wurzer Umwelt GmbH:

    I177S0005 (für Asbest) bzw. I177S3546 (für KMF).  
    Stimmen Sie ggf. die Abfall­deklaration und die Anlieferungs­form mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH ab.

    Kontakt Fa. Wurzer Umwelt GmbH:
    Christin Krückl
    E-Mail: 
    anmeldung@wurzer-umwelt.de

    Tel. 08122/9919-155
     
  • Sobald der EN oder SN ge­nehmigt ist, erhalten Sie vom AWM eine Anliefer­berechtigung sowie einen  Erfassungsbeleg mit Barcode­ zur Vor­lage an der Eingangs­waage der Fa. Wurzer Umwelt GmbH.

Ablauf bei der Anlieferung

Bitte legen Sie bei der Fa. Wurzer Umwelt GmbH folgende Belege vor:

  • Anliefer­berechtigung des AWM mit Erfassungs­barcode der Wurzer Umwelt GmbH
  • Papieraus­druck des elektronischen Begleit­scheins zum ge­nehmigten EN/SN
  • Papierausdruck der zugehörigen Übernahmescheine bei SN

 

Anliefergebühren

Gebührenbescheide werden vom AWM erstellt

Abfallart

Gebühren in Euro/Gewichtstonne

Gebührenpauschale in Euro bei Klein-mengen unter 400 kg

 

Asbestzement (17 06 05*) und sonstige Deponieabfälle

217,76 €/t

 

65,33 €

 

Mineralwolle (17 06 03* und 17 06 04)

344,02 €/t

 

103,21 €

 

Adresse und Öffnungszeiten Wurzer

Wurzer Umwelt GmbH
Am Kompostwerk 1
85462 Eitting

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 7 – 17 Uhr (April bis Oktober)
Montag bis Freitag von 7 – 16 Uhr (November bis März)

Sie erreichen den Stand­ort Eitting über die BAB München-Deggendorf, Aus­fahrt Erding, weiter über die Flughafen­tangente bis zur Fa. Wurzer Umwelt GmbH in Eitting. Ent­fernung ca. 35 km ab Stadt­grenze.