Entsorgung von Asbest bei Wurzer Umwelt GmbH
Aktuelle Informationen zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen (170605*) und KMF (170603*) aus Stadt und Landkreis München:
Die bestehende Kooperation zwischen dem AWM) und der Firma Wurzer Umwelt GmbH wurde bis zum 30.06.2026 verlängert. Alle Großmengen an asbesthaltigen Abfällen (170605*) und KMF (170603*) aus Baustellen in Stadt und Landkreis München sind daher weiterhin am Standort der Firma Wurzer in Eitting anzuliefern.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Abfälle den Anforderungen der DK II entsprechen. Sofern für den genannten Zeitraum neue Sammelentsorgungsnachweise benötigt werden, bitten wie Sie, sich frühzeitig vor Ablauf der jetzigen Nachweise (30.06.2024) an uns zu wenden (satzungen.awm@muenchen.de).
Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, das Enddatum neuer Entsorgungsnachweise auf den 30.06.2026 zu terminieren. Längere Laufzeiten werden bei der Ausstellung der Anlieferberechtigungen nicht berücksichtigt. Diese werden maximal bis zum 30.06.2026 verlängert bzw. ausgestellt. Das Verfahren zur Entsorgung und die notwendigen Formalitäten bleiben unverändert bis zum 30.06.2026 bestehen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Sabathil (089/233-31114 ) und Frau Tykfer (089/233-31911) gerne zur Verfügung

Allgemeine Informationen
Asbestzement
Asbestzementabfälle sind gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel Nr. 17 06 05*) und grundsätzlich nachweispflichtig sowie überlassungspflichtig. Zur Anlieferung bei der Annahmestelle Wurzer Umwelt GmbH benötigen gewerbliche Abfallerzeuger und -beförderer grundsätzlich einen gültigen Entsorgungsnachweis (EN oder SN) mit Annahmeerklärung der Fa. Wurzer Umwelt GmbH.
Künstliche Mineralfaserabfälle
Künstliche Mineralfaserabfälle (Mineralwolle ohne Verbunde oder schädliche Verunreinigungen) (Abfallschlüssel Nr. 17 06 03*) sind im Regelfall gefährliche Abfälle und damit nachweispflichtig. Für Mengen bis 5 t pro Woche und Entsorgungsnachweis besteht eine Überlassungspflicht. Größere Mengen sind von der Entsorgung durch die Stadt ausgeschlossen und über die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH zu entsorgen.
Hinweise
Sonstige Asbest- und Mineralfaserabfälle mit organischen oder weiteren gefährlichen Bestandteilen, die die Kriterien der Deponieklasse II überschreiten, müssen entweder über die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH oder über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die eine ordnungsgemäße Ablagerung in Untertagedeponien gewährleisten, entsorgt werden.
Verpackung/Anlieferungsform
Abfallart | Verpackung |
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Asbestzement | Staubdicht verschlossene, reißfeste Big Bags mit Aufhängevorrichtung (Verladeschlaufen); üblich sind Big Bags mit 1 m³ Volumen. Bitte überschreiten Sie nicht die vorgegebenen maximalen Füllhöhen der Big Bags. Bei Verwendung von Platten-Big Bags sind die Abfälle vorher in Folie einzuschlagen, da diese Big Bags nicht in jedem Fall ausreichend staubdicht sind.
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Mineralwolle
| Wiederverladbare Mineralwolle-Big-Bags mit maximal 1,10 m Kantenlänge. Die Kunststoffsäcke sollen aus reißfesten Polypropylen (PP) bestehen und mit Aufhängevorrichtung (Verladeschlaufen) und Innenfolie zur Gewährleistung der Staubdichtigkeit versehen sein. Die Mineralwolle-Big-Bags sind unbeschädigt anzuliefern und nach Möglichkeit ganz zu befüllen. Die maximalen Füllgewichte der unterschiedlichen Hersteller sind zu beachten.
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Bitte beachten Sie zusätzlich zu den Vorgaben zur Verpackung folgende wichtige Hinweise:
- Die Big Bags müssen mit der 12stelligen Nummer des jeweiligen Entsorgungs- bzw. Sammelnachweises (ENI..., SNI…) witterungsbeständig gekennzeichnet werden (z.B. mit wasserunlöslichem Fettstift oder beschrifteten Banderolen).
- Eine äußere Kontamination der Säcke mit Asbest- oder Mineralfaserstaub ist in jeder Phase der Entsorgung auszuschließen.
- Bitte lassen Sie beim Be- und Entladen größtmögliche Sorgfalt walten. Die Verpackung muss immer unbeschädigt bleiben, damit keine Fasern freigesetzt werden können.
- Zum Verladen müssen die Hebeschlaufen der Big Bags gut zugänglich sein.
- Bei der Entladung ist den Hinweisen des Hofpersonals unbedingt Folge zu leisten
- Die Fa Wurzer kann die Annahme unverpackter oder unzureichend verpackter bzw. beschädigter Big Bags ablehnen. Gleiches gilt bei fehlender Kennzeichnung.
- Im Einzelfall ist eine Nachverpackung durch die Fa. Wurzer Umwelt GmbH gegen zusätzliches Entgelt möglich, wenn dies vertraglich mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH vereinbart wird. Bei Interesse wird empfohlen, den Anlieferern entsprechende Vollmachten zur Vertragsunterzeichnung mitzugeben
Woher Sie Big-Bags beziehen können finden Sie hier
Ergänzende Informationen zu Asbest und KMF:
Merkblatt Asbest
Annahmebedingungen Asbestzement
Annahmebedingungen Künstliche Mineralfasern / Mineralwolle
Ablauf - Formalitäten
Grundsätzliches zur Nachweispflicht
- Für die gefährlichen Abfälle der Abfallschlüssel Nr. 17 06 05* und 17 06 03* benötigen gewerbliche Abfallerzeuger und -beförderer einen gültigen elektronischen Entsorgungsnachweis (EN oder SN mit Annahmeerklärung der Fa. Wurzer Umwelt GmbH).
- Der Nachweis über die erfolgte Entsorgung ist mit elektronischen Begleitscheinen zu belegen.
- Für die Signatur dieser Dokumente benötigen Sie eigene Signaturkarten und zertifizierte Lesegeräte.
Ablauf vor Beginn einer Entsorgungsmaßnahme
Zeigen Sie in einem ersten Schritt die Entsorgungsmaßnahme beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) mit folgenden Online-Formular an.
Kontakt:AWM, VR-Satzungsangelegenheiten
E-Mail: satzungen.awm@muenchen.de
Tel. 089/233 31113
- Mit erfolgter Freigabe erhalten Sie vom AWM eine sogenannte Kontrakt-Nummer (8000xxxx/xx), mit der Sie sich an die Fa. Wurzer Umwelt GmbH zwecks Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens wenden können. Hierzu richten Sie Ihren elektronischen EN oder SN an die ZKS-Postfächer der Fa. Wurzer Umwelt GmbH:
I177S0005 (für Asbest) bzw. I177S3546 (für KMF).
Stimmen Sie ggf. die Abfalldeklaration und die Anlieferungsform mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH ab.
Kontakt Fa. Wurzer Umwelt GmbH:
Christin Krückl
E-Mail: anmeldung@wurzer-umwelt.de
Tel. 08122/9919-155
- Sobald der EN oder SN genehmigt ist, erhalten Sie vom AWM eine Anlieferberechtigung sowie einen Erfassungsbeleg mit Barcode zur Vorlage an der Eingangswaage der Fa. Wurzer Umwelt GmbH.
Ablauf bei der Anlieferung
Bitte legen Sie bei der Fa. Wurzer Umwelt GmbH folgende Belege vor:
- Anlieferberechtigung des AWM mit Erfassungsbarcode der Wurzer Umwelt GmbH
- Papierausdruck des elektronischen Begleitscheins zum genehmigten EN/SN
- Papierausdruck der zugehörigen Übernahmescheine bei SN
Anliefergebühren
Gebührenbescheide werden vom AWM erstellt
Abfallart | Gebühren in Euro/Gewichtstonne | Gebührenpauschale in Euro bei Klein-mengen unter 400 kg
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Asbestzement (17 06 05*) und sonstige Deponieabfälle | 297,92 €/t
| 89,38 €
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Mineralwolle (17 06 03* und 17 06 04) | 463,73 €/t
| 139,12 €
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Adresse und Öffnungszeiten Wurzer
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 7 – 17 Uhr (April bis Oktober)
Montag bis Freitag von 7 – 16 Uhr (November bis März)
Sie erreichen den Standort Eitting über die BAB München-Deggendorf, Ausfahrt Erding, weiter über die Flughafentangente bis zur Fa. Wurzer Umwelt GmbH in Eitting. Entfernung ca. 35 km ab Stadtgrenze.