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Tote Fundtiere auf öffent­lichem Grund

Beim AWM gibt es einen Einsammel­dienst für tote Fund­tiere auf öffentlichem Grund (bis zur Größe eines Schäfer­hundes). Sollten Sie ein totes Tier auf öffent­lichem Grund im Stadt­gebiet sehen, informieren Sie bitte den AWM unter:

Abfallwirtschaftsbetrieb München - Einsammeldienst tote Fundtiere

München

Montag bis Donnerstag von 8 - 18 Uhr
Freitag von 8 - 16 Uhr

In den Nacht­stunden, an Wochen­enden und Feier­tagen (nur in Not­fällen und bei schwierigen Bergungs­maßnahmen) informieren Sie bitte die Feuer­wehr unter Telefon 112 oder die Polizei unter Telefon 110.

Tote Heimtiere

Tote Heim­tiere müssen über eine Tierkörper­beseitigungs­anlage entsorgt werden. Unter bestimmten Vorraus­setzungen können sie aber im eigenen Garten be­graben, auf zuge­lassenen Tierfried­höfen bestattet oder in Tier­krematorien einge­äschert werden.

Vergraben im eigenen Garten

Tier­besitzer können ihre toten Tiere, sofern diese nicht an einer übertrag­baren Tiers­euche erkrankt waren, auf dem eigenen Grund vergraben. Die toten Heim­tiere müssen mit einer aus­reichenden Erd­schicht (mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube an) bedeckt sein. Das Vergraben in Wasserschutz­gebieten und in unmittel­barer Nähe öffent­licher Plätze und Wege ist nicht erlaubt. 

Kleintier­friedhof und Tierkrematorium

Der Klein­tierfriedhof und das Krema­torium Tier­trauer bieten einen tier­gerechten und würde­vollen letzten Weg für ein verstorbenes Haus­tier. Das Krematorium Tier­trauer im Tier­heim München Riem unterstützt Tier­besitzer. Informationen unter www.tiertrauer.de

Informationen für Gewerbetreibende

Informationen zur Speiseabfallentsorgung

Kontakt

Abfallwirtschaftsbetrieb München – Verwaltung und Recht
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München