Wertstoffhöfe für Hausmeister
An den Wertstoffhöfen können Hausmeister Sperrmüll und Wertstoffe aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Dafür ist eine Anliefergenehmigung notwendig.
Für die Ausstellung der Anliefergenehmigung fällt ab 1. März 2024 eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro an. Die Zahlung wird erst nach der Ausstellung der Anliefergenehmigung fällig.

Örtliche Hausmeister
Örtliche Hausmeister sind feste Angestellte von Hausverwaltungen, WEG's oder sonstigen Eigentümern von Wohngrundstücken.
Es besteht ein festes, auf Dauer angelegtes Anstellungsverhältnis. Örtliche Hausmeister können auch für mehrere Wohnanlagen der betreffenden Hausverwaltung/ WEG zuständig sein.
Fliegende / externe Hausmeister
Fliegende / externe Hausmeister / Hausmeisterdienste sind selbständige Gewerbetreibende.
Ihr Auftragsumfang ist durch Dienstleistungsverträge mit den Auftraggebern geregelt. Die Tätigkeit ist auch nicht zwingend auf das Stadtgebiet München begrenzt. Außerdem können sich Überschneidungen im eigenen Tätigkeitsumfeld (Entrümpler, Reinigungsfirma, Handwerk etc.) ergeben. Daher sind Anliefergenehmigungen für die normalen Wertstoffhöfe auch von der Anlieferhäufigkeit anders gestaltet als bei örtlichen Hausmeistern.
Anliefergenehmigung
Hausmeister*innen brauchen für die Abgabe von Sperrmüll und Wertstoffen an den Wertstoffhöfen eine Anliefergenehmigung.
Für die Ausstellung der Anliefergenehmigung fällt ab 1. März 2024 eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro an. Die Zahlung wird erst nach Ausstellung der Anliefergenehmigung fällig.
Antrag für örtliche Hausmeister_innen (Beantragung durch die Hausverwaltung)
Antrag für fliegende Hausmeister_innen/Hausmeisterdienste
Im Anschluss verschickt der AWM die Anliefergenehmigung, die in der Regel zwei Jahre gültig ist.
Abgabe mit Anliefergenehmigung an den Wertstoffhöfen Standard
örtlicher Hausmeister | fliegender Hausmeister | |
---|---|---|
Gesamtmenge | einmal pro Tag maximal 2 Kubikmeter | 12 Anlieferungen pro Jahr, einmal pro Tag maximal 2 Kubikmeter |
Sperrmüll, Holz | maximal 2 Kubikmeter | maximal 2 Kubikmeter |
Gartenabfälle | maximal 1 Kubikmeter | maximal 1 Kubikmeter |
Bauschutt | maximal 0,1 Kubikmeter | maximal 0,1 Kubikmeter |
Größere Mengen | gegen Gebühr am Wertstoffhof plus | gegen Gebühr am Wertstoffhof plus |
Abgabe mit Anliefergenehmigung an den Wertstoffhöfen plus
Gebührenfreie Anlieferung:
- Gesamtmenge von insgesamt max. 2 Kubikmeter pro Tag (Abgabe nur einmal pro Tag möglich), davon Sperrmüll und Holz max. 2 Kubikmeter, Gartenabfälle max. 1 Kubikmeter, Bauschutt max. 0,1 Kubikmeter
- Größere Mengen an Kartonagen (max. 5 Kubikmeter) und Metallen (unbegrenzt)
Gebührenpflichtige Anlieferung:
Abfallart | Anliefermenge | Menge | Gebühr |
---|---|---|---|
Sperrmüll und Holz | unbegrenzte Menge* | pro 1000 kg | 177,06 € |
Bauschutt | maximal 1 Kubikmeter | pro 1000 kg | 177,06 € |
Gartenabfälle | maximal 3 Kubikmeter | pro 1000 kg | 81,12 € |
Kartonagen | maximal 5 Kubikmeter | pro 1000 kg | 0,00 € |
Metalle | unbegrenzte Menge* | pro 1000 kg | 0,00 € |
* je nach den aktuell verfügbaren Kapazitäten des Wertstoffhofs
Teilabladungen sind nicht möglich.
Die Anlieferung von größeren Mengen wird mit einer Eingangs- und Rückverwiegung ermittelt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich mit EC-Karte vor Ort. Mengen unter 200 Kilogramm werden bei Sperrmüll und Bauschutt pauschal mit 26,00 €, bei Gartenabfällen mit 15,00 € berechnet. Sie erhalten einen Kassenbeleg.
Adressen der Wertstoffhöfe und Anlieferzeiten
Anlieferzeiten
Anlieferungen sind möglich am Montag von 13 - 19 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 - 18 Uhr und am Freitag von 8 - 12 Uhr.
Adressen
Hier finden Sie die Adressen der Münchner Wertstoffhöfe.