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Wertstoffhöfe für Hausmeister

An den Wertstoff­höfen können Haus­meister Sperr­müll und Wert­stoffe aus privaten Haus­halten in haushalts­üblichen Mengen abgeben. Dafür ist eine Anliefer­genehmigung not­wendig.

Für die Ausstellung der Anliefergenehmigung fällt ab 1. März 2024 eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro an. Die Zahlung wird erst nach der Ausstellung der Anliefergenehmigung fällig.

Örtliche Hausmeister

Örtliche Haus­meister sind feste Ange­stellte von Haus­verwaltungen, WEG's oder sonstigen Eigen­tümern von Wohngrund­stücken.

Es besteht ein festes, auf Dauer angelegtes Anstellungs­verhältnis. Örtliche Haus­meister können auch für mehrere Wohn­anlagen der betreffenden Haus­verwaltung/ WEG zuständig sein.

Fliegende / externe Hausmeister

Fliegende / externe Hausmeister / Hausmeister­dienste sind selbständige Gewerbe­treibende.

Ihr Auftrags­umfang ist durch Dienst­leistungsverträge mit den Auftrag­gebern geregelt.  Die Tätigkeit ist auch nicht zwingend auf das Stadt­gebiet München begrenzt. Außerdem können sich Über­schneidungen im eigenen Tätigkeits­umfeld (Entrümpler, Reinigungs­firma, Handwerk etc.) er­geben. Daher sind Anliefer­genehmigungen für die normalen Wert­stoffhöfe auch von der Anliefer­häufigkeit anders gestaltet als bei örtlichen Haus­meistern.

Anliefer­genehmigung

Haus­meister*innen brauchen für die Abgabe von Sperrmüll und Wert­stoffen an den Wertstoffhöfen eine Anliefer­genehmigung.

Für die Ausstellung der Anliefergenehmigung fällt ab 1. März 2024 eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro an. Die Zahlung wird erst nach Ausstellung der Anliefergenehmigung fällig.

Antrag für örtliche Hausmeister_innen (Beantragung durch die Haus­verwaltung)
Antrag für fliegende Hausmeister_innen/Hausmeisterdienste

Im An­schluss verschickt der AWM die Anliefergenehmigung, die in der Regel zwei Jahre gültig ist.

Abgabe mit Anliefer­genehmigung an den Wertstoff­höfen Standard

 

örtlicher Hausmeister

fliegender Hausmeister

Gesamtmenge

einmal pro Tag maximal 2 Kubikmeter

12 Anlieferungen pro Jahr, einmal pro Tag maximal 2 Kubikmeter

Sperrmüll, Holz

maximal 2 Kubikmeter

maximal 2 Kubikmeter

Gartenabfälle

maximal 1 Kubikmeter

maximal 1 Kubikmeter

Bauschutt

maximal 0,1 Kubikmeter

maximal 0,1 Kubikmeter

Größere Mengen

gegen Gebühr am Wertstoffhof plus

gegen Gebühr am Wertstoffhof plus

Abgabe mit Anliefer­genehmigung an den Wertstoff­höfen plus

Gebührenfreie Anlieferung:

  • Gesamtmenge von insgesamt max. 2 Kubikmeter pro Tag (Abgabe nur einmal pro Tag möglich), davon Sperr­müll und Holz max. 2 Kubikmeter, Garten­abfälle max. 1 Kubikmeter, Bauschutt max. 0,1 Kubikmeter
  • Größere Mengen an Kartonagen (max. 5 Kubikmeter) und Metallen (unbegrenzt)

Gebührenpflichtige Anlieferung:

Abfallart

Anliefermenge

Menge

Gebühr

Sperrmüll und Holz

unbegrenzte Menge*

pro 1000 kg

151,54 €

Bauschutt

maximal 1 Kubikmeter

pro 1000 kg

151,54 €

Gartenabfälle

maximal 3 Kubikmeter

pro 1000 kg

73,85 €

Kartonagen

maximal 5 Kubikmeter

pro 1000 kg

0,00 €

Metalle

unbegrenzte Menge*

pro 1000 kg

0,00 €

* je nach den aktuell verfüg­baren Kapazitäten des Wert­stoffhofs
Teil­abladungen sind nicht möglich.

Die An­lieferung von größeren Mengen wird mit einer Eingangs- und Rück­verwiegung ermittelt. Die Be­zahlung erfolgt aus­schließlich mit EC-Karte vor Ort. Mengen unter 200 Kilo­gramm werden bei Sperr­müll und Bau­schutt pauschal mit 22,56 €, bei Garten­abfällen mit 12,53 € berechnet. Sie erhalten einen Kassen­beleg.

Adressen der Wertstoffhöfe und Anlieferzeiten

Anlieferzeiten

Anlieferungen sind möglich am Montag von 13 - 19 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 - 18 Uhr und am Freitag von 8 - 12 Uhr.

Adressen

Hier finden Sie die Adressen der Münchner Wertstoffhöfe.