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Verbot gastronomischer Plastik-Artikel

2021 ist in Deutsch­land (und in der Europäischen Union) ein Verkaufs­verbot von Einweg-Kunststoff­artikeln wie etwa Teller, Be­steck, Stroh­halme oder Watte­stäbchen in Kraft getreten. Ein weiter­gehendes ge­setzliches Einweg­verbot/Mehrweg­gebot für den gastro­nomischen Außer-Haus-Verkauf gilt ab 2023.

 

Betroffene Produkte

Für die Gastronomie sind folgende Verbote relevant:

  • Einweg­besteck aus Kunst­stoff (Gabeln, Messer, Löffel und Ess­stäbchen)
  • Einweg-Plastikteller
  • Coffee-to-go-Becher aus Plastik
  • Trink­halme aus Plastik
  • Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Ver­packungen und Fast-Food-Behälter aus Styropor (Polystyrol)

Alternativprodukte

Natürlich können Einweg­produkte aus Plastik oder Styropor durch andere Materialien er­setzt werden. Wir bitten jedoch zu be­denken, dass eine eventuelle Recycling­möglichkeit der Ersatz­materialien nicht wirklich relevant ist. Diese werden üblicher­weise in öffent­lich zugänglichen Abfall­eimern entsorgt und dann als Rest­müll verbrannt.

Mehrwegsysteme im Münchner Raum

In Großraum München existieren in­zwischen ver­schiedene Mehrweg­systeme für die Gastronomie (Stand November 2022), die Verschiedenes im Angebot haben (Becher, Bowls, Mehr­kammern, Pizza­schachteln, ...).

Verschiedene Firmen (zum Beispiel Dean & DavidVinzenzmurr) haben eigene, firmeninterne Systeme eingeführt.

Es gibt auch ein Mehrwegbechersystem für Veranstaltungen: CupConcept
CupCompany

Sollten Ihnen weitere Mehrwegsysteme bekannt sein, können Sie uns gerne per E-Mail informieren.

Mitgebrachte Behältnisse

Eine Möglich­keit, keine Verkaufs-/Transpor­verpackungen ausgeben zu müssen, sind von Kund_innen mitge­brachte Behältnisse. Hygiene­rechtlich ist das un­bedenklich, wenn man sich an die Informationen des Lebensmittelverbandes Deutschland hält. Die Initiative "Einmal ohne, bitte" unterstützt Gastronomen, die so etwas anbieten.

 

Fragen zu diesem Thema ...

... bitte direkt an die Münchner Mehrweg­beratung,
an die jeweiligen Mehrweg­systeme
oder an den Bayerischen Hotel - und Gaststättenverband (für Mitglieder).