Umweltinformationen
Alle Tätigkeiten des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) haben unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt. Der AWM sammelt und transportiert circa 500.000 Tonnen Abfälle pro Jahr: 60 Prozent aller eingesammelten Abfälle werden stofflich verwertet, 40 Prozent dienen im Heizkraftwerk Nord zur Strom- und Fernwärmeerzeugung. Darüber hinaus betreibt der AWM verschiedene Entsorgungsanlagen, wie den Entsorgungspark Freimann und 12 Wertstoffhöfe im Stadtgebiet.
Auf dieser Internetseite veröffentlichen wir die wichtigsten Daten, Fakten und Umweltinformationen des AWM gemäß Umweltinformationsgesetz.
Abfallwirtschaftskonzept und Jahresbericht
Energieeinsparung durch LED Beleuchtung
Der AWM stellt die gesamte Beleuchtung in den Fahrzeughallen auf LED Technik um. Die erwartete Stromeinsparung liegt bei mehr als 70%. Das Bundesumweltministerium fördert diese Maßnahme zur Stromeinsparung und übernimmt 30% der Investitonskosten.
Klimaschutzinitiative: Sanierung der Innenbeleuchtung in der Werkstatt des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt München
Zertifikat
Projektträger Jülich
Förderkennzeichen: 03K03494
Laufzeit: 01.09.2016 bis 31.08.2017
Beteiligte Firma: Elektro Henning GmbH, Ludwigstraße 3, 85399 Hallbergmoos
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Diese Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Rechtsgrundlagen und nützliche Links
Ziel des Umweltinformationsgesetzes ist es, den Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten.
Auskunftspflichtig sind insbesondere alle Behörden des Landes, der Landkreise und der Gemeinden sowie bestimmte Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.
Umweltportal Deutschland:
Unter www.portalu.de haben alle Bundes- und Länderbehörden mit Umweltbezug ihre Umweltdaten gebündelt und leicht verfügbar gemacht.
Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU):
Das LfU ist Bayerns zentrale Fachbehörde für Fragen zu Umweltschutz, Geologie und Wasserwirtschaft. Unter seiner Internetadresse www.lfu.bayern.de veröffentlicht das Landesamt Daten zum Zustand der Umwelt in Bayern.
Bayerisches Umweltinformationsgesetz:
Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Unterstützung des Landesamtes für Umwelt, des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie unter aktiver Mitwirkung der Regierungen, Landkreise und Gemeinden eine InternetPlattform zur Information der Bürger über die Umweltsituation in Bayern eingerichtet: www.stmuv.bayern.de
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltinformation erfolgte durch das Bayerische Umweltinformationsgesetz, das am 01. Januar 2007 in Kraft trat. Es schreibt vor, die Öffentlichkeit nicht nur passiv, sondern auch aktiv über den Zustand der Umweltbestandteile wie etwa Luft, Boden, Wasser bzw. über Umweltfaktoren wie Lärm, Strahlung, Stoffe zu informieren und über begleitende Maßnahmen und Initiativen zu berichten.
Emissionsdaten des Heizkraftwerks Nord
In den beiden Blöcken 1 und 3 des Heizkraftwerks Nord wird Müll verbrannt. Durch den Einsatz hochwertiger Rauchgasreinigungsanlagen werden die vom Gesetzgeber vorgegebenen, sehr strengen maximalen Emissionswerte deutlich unterschritten.
Auf der Internetseite der Stadtwerke München finden Sie die aktuellen Emissionsdaten.
Kontakt
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München erteilt Auskünfte zu den Umweltdaten.
Bitte beachten Sie: Für das Bereitstellen der Umweltinformationen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Vergleichen Sie auch Artikel 12, Absatz 1 und 2 Umweltinformationsgesetz.
Adresse
80992 München
Beratungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr – 14:00 Uhr