Formalitäten für Kleinmengen am Entsorgungspark:
Alle Anlieferer am Entsorgungspark Freimann benötigen eine Anlieferberechtigung.
Diese können Sie hier beantragen: Online Antrag
Oder verwenden Sie dieses Formular: Antrag auf Anliefergenehmigung von gefährlichen Abfällen
Bei gewerbliche Anlieferungen über 2 Tonnen im Jahr muss zusätzlich ein gültiger elektronischer Entsorgungsnachweis vorliegen.
Bis zu einer Menge von 20 Gewichtstonnen pro Jahr, Abfallart und Anfallstelle können gewerbliche Abfallbeförderer Ihre Abfälle auch über einen gültigen Sammelentsorgungsnachweis anliefern.
Informationen zum elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahren – eANV
Merkblatt Asbest (für Gemeinden im Landkreis München)
Annahmebedingungen KMF (für Gemeinden im Landkreis München)
Annahmebedingungen Asbestzement (für Gemeinden im Landkreis München)
Bitte beachten Sie die Anlieferbedingungen Entsorgungspark Freimann
Kundenkarten für Dauerkunden:
Bestellung per E-Mail
Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Kundenkarte