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Entsorgungspark Freimann

Am Entsorgungspark München (ESP) können Kleinmengen von Asbestzement und Mineralwolle aus Stadt und Landkreis München angeliefert werden.  Dies gilt ebenso für asbesthaltige Nachtspeicheröfen. 

Die Annahme­stelle für Groß­mengen von Asbest und künstlichen Mineral­faserabfällen sowie für KMF-Akustik­dämmplatten ist die Firma Wurzer Umwelt GmbH in Eitting.

Bitte beachten Sie: Sonstige Asbest- und Mineralfaserabfälle mit organischen oder weiteren gefährlichen Bestandteilen, die nicht den Kriterien der Deponieklasse II entsprechen, sind seit 01.10.2021 von der Entsorgung durch die Stadt ausgeschlossen, soweit sie aus gewerblichen Baumaßnahmen stammen.

Bitte wenden Sie in diesen Fällen entweder direkt an die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH oder an spezielle Entsorgungsfachbetriebe, die eine ordnungsgemäße Entsorgung in Untertagedeponien gewährleisten.

Anlieferung von Asbest und Mineralfaserabfällen

Asbest- und Mineral­­faserabfälle aus Stadt und Land­­kreis München dürfen nur in Klein­­mengen an­geliefert werden.

Mengengrenzen:

  • 2 cbm künstliche Mineralfasern/Mineralwolle pro Tag
  • 2 cbm Asbestzement pro Tag
  • Nachtspeicheröfen aus Münchner Privathaushalten

  • 2 cbm sonstige Asbestabfälle (z.B. asbesthaltige Dachpappe, Floorflexplatten) und sonstige Mineralfaserabfälle

Gebühren

Abfallart

Gebühren in Euro/Gewichtstonne

Gebühren (pauschal)*in Euro bei Kleinmengen unter 200 kg

Mineralwolle / Mineralfasern (KMF) (17 06 03* und 17 06 04)

493,73 €/t

74,06 €

 

KMF-Akkustikdämmplatten (17 06 03*) (nur Privatpersonen)

969,85 €/t

145,48 €

 

Asbestzement (17 06 05*)

327,92 €/t

 

49,19 €

Sonstige asbesthaltige Baustoffe (17 06 05*), wie Dachpappen, Dichtungen, Verbundmaterialien

(nur Privatpersonen)

1.592,72 €/t

 

145,48 €

Verpackung der Kleinmengen

Asbestzement und Mineralwolle können Ihre Gesundheit gefährden. Bitte schützen Sie sich selbst und die Umwelt beim Um­gang mit diesen gefährlichen Stoffen.

Abfallart

Verpackung

maximale Anliefermenge

Asbestzement (nur von privaten Anlieferern)

Sie können bis zu 2 feste Formteile (z.B. Blumenkästen) mit einer maximalen Kantenlänge von 90cm an den Wertstoffhöfen im Stadtgebiet München abgeben. Bürger*innen des Landkreises München können diese am Entsorgungspark Freimann abgeben. Die festen Formteile feuchten Sie bitte an und verpacken diese anschließend in reißfester Folie.

Andere Asbestzementabfälle (z.B. Fassadenplatten, Dachplatten, etc.) verpacken Sie bitte in staubdicht verschließbare Big Bags mit Halteschlaufen. Bei Verwendung von Platten-BigBags sind die Abfälle vorab in Folie einzuschlagen, da diese BigBags nicht ausreichend staubdicht sind weil sie nur mit Schleifen geschlossen werden.

2m³/Tag

Mineralwolle

Kleinmengen bis max. 2 x 70 Liter

Verpackung:

Staubdicht verschlossenen Foliensäcke (nur für private Anlieferer)

sonst sind Big Bags mit Halteschlaufen zu verwenden (max. 1 m³ je Big Bag). Gewerbliche Anlieferer müssen ihre Abfälle immer in Big Bags anliefern.

2m³/Tag

 

Mineralfaser-/Akustikdämmplatten, sonstige asbesthaltige Baustoffe oder sonstige Mineralfaserabfälle (Anlieferung nur durch Privatpersonen)

Hier ist eine individuelle Beratung/Abstimmung erforderlich.

Bitte wenden Sie sich an satzungen.awm@muenchen.de

2 m³/Tag

Bitte beachten Sie zusätzlich zu den Vorgaben zur Verpackung folgende Hinweise zu den Anlieferungen am Entsorgungspark

  • Bitte beschriften Sie die Verpackung mit einem wasserunlöslichen Fettstift mit der Abfallherkunft (Anfallstelle) und Ihrer Geschäftspartnernummer (siehe Formalitäten, Anlieferberechtigung). Gewerbliche Anlieferer müssen die Big Bags stattdessen mit der Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweisnummer versehen.

  • Halten Sie die maximalen Füllhöhen der Big Bags ein.

  • Abfälle, die nicht ordnungsgemäß verpackt sind, können abgewiesen werden.

  • Lassen Sie beim Be- und Entladen größtmögliche Sorgfalt walten. Die Verpackung muss immer unbeschädigt bleiben, damit keine Fasern freigesetzt werden können.

  • Das Verladen der Big Bags vor Ort erfolgt mit einem Verladebagger. Die Hebeschlaufen müssen gut zugänglich sein. Es erfolgt keine Verladung aus dem Kofferraum.
  • Bitte organisieren Sie Ihre Anlieferung so, dass Sie eine halbe Stunde vor Betriebsschließung das Gelände befahren haben, damit die Anlieferung noch innerhalb der Öffnungszeiten abgewickelt werden kann.

Bezugsquellen für Big-Bags finden Sie hier

Formalitäten für Kleinmengen am Entsorgungspark:

Alle Anlieferer am Entsorgungspark Freimann benötigen eine Anlieferberechtigung. 

Diese können Sie hier beantragen: Online Antrag 
Oder verwenden Sie dieses Formular: Antrag auf Anliefergenehmigung von gefährlichen Abfällen

Bei gewerbliche Anlieferungen über 2 Tonnen im Jahr muss zusätzlich ein gültiger elektronischer Entsorgungsnachweis vorliegen.
Bis zu einer Menge von 20 Gewichtstonnen pro Jahr, Abfallart und Anfallstelle können gewerbliche Abfallbeförderer Ihre Abfälle auch über einen gültigen Sammelentsorgungsnachweis anliefern.

Informationen zum elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahren – eANV

Merkblatt Asbest (für Gemeinden im Landkreis München)

Annahmebedingungen KMF (für Gemeinden im Landkreis München)

Annahmebedingungen Asbestzement (für Gemeinden im Landkreis München)

Bitte beachten Sie die Anlieferbedingungen Entsorgungspark Freimann

Kundenkarten für Dauer­kunden: 

Bestellung per E-Mail
Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Kundenkarte

Anlieferung von Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen (asbesthaltig oder asbestfrei) aus Münchner Privathaushalten werden gebührenfrei angenommen.

Voraussetzungen:

  • Der Ofen ist unzerlegt und in reiß­fester und staub­dichter Folie verpackt
  • Die Anlieferung erfolgt durch eine Fach­firma und es liegt eine Anliefer­genehmigung vor

Anliefergenehmigung von Nachtspeicheröfen zum Ausdrucken
Anliefergenehmigung von Nachtspeicheröfen Online-Formular

Weitere Informationen und Links zu Fachfirmen finden Sie hier

Adresse und Öffnungszeiten

Entsorgungspark Freimann
Werner-Heisenberg-Allee 62
80939 München

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 7:00 – 16:00 Uhr
(Annahmezeit bis 15.30 Uhr)
Freitag von 7:00 – 14:00 Uhr
(Annahmezeit bis 13.30 Uhr)

An folgenden Mittwochen ist bereits um 15:15 Uhr geschlossen:
15.01.2025, 09.04.2025, 09.07.2025 und 08.10.2025

Anfahrt 
Autobahn A9 Richtung Nürnberg, Ausfahrt Fröttmaning