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Abfalllexikon

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Abfalllexikon

Elektro-/Elektronikschrott

Elektro-und Elektronikgeräte nicht in der Restmülltonne entsorgen. Denn neben wertvollen Rohstoffen enthalten sie gefährliche Bestandteile, wie Quecksilber, Blei, Cadmium und viele andere Stoffe. Wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, können sie Mensch und Umwelt gefährden.

An den Wertstoffhöfen können Sie Elektronikschrott in haushaltsüblicher Art und Menge gebührenfrei abgeben.

Elektrogroßgeräte:2 Stück
Elektrokleingeräte:in haushaltsüblicher Art und Menge
Kühl- und Gefriergeräte:je ein Stück

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen:

bis 50 Stück
Nachtspeicherheizgeräte:

nur am Entsorgungspark Freimann mit Anlieferungsgenehmigung

Photovoltaikmodule:

nur am Wertstoffhof Plus;
ab 20 Module nur mit vorheriger schriftlicher Voranmeldung

 

Hinweise

Batteriebetriebene Elektrogeräte
Bitte entfernen Sie Batterien und Akkus bei Geräten, die nicht für die Wiederverwendung geeignet sind. Defekte Lithium-Batterien können sich selbst entzünden und stellen eine Gefahr da.

Datenschutz
Stellen Sie durch Löschen der Daten sicher, dass Dritte keinen Zugriff auf diese Daten bekommen. Bei Geräten, die Sie bei uns für die Wiederverwertung abgeben, werden die Daten vor der Weitergabe nicht gelöscht.

Verunreinigte Geräte
Verunreinigte Geräte (z. B. mit verschimmelten Speiseresten oder teil befüllte Kühl- oder Gefrierschränke) werden nicht angenommen. Bitte entfernen Sie bei der Entsorgung von Friteusen jegliches Speisefett bzw. Speiseöl. Haushaltsübliche Mengen an Speiseöl können über die Restmülltonne entsorgt werden. Gefäße mit Speiseöl bitte in Zeitungspapier wickeln.

Wertstoffmobil

Sie wollen Haushaltsgegenstände, Batterien, Energiesparlampen oder Elektrokleingeräte entsorgen?

Das Wertstoffmobil hält ganz in Ihrer Nähe …

 

Halle 2 (gut erhaltenes)

Gut erhaltenes für die Halle 2

 

Sortier- und Verwerungsbetriebe

Folgende Firmen nehmen auch größere Mengen und gewerblich genutzte Geräte an:

eds-r gmbh // Rücknahmesysteme

Weißer Rabe GmbH Elektronik-Recycling

Con-Job GmbH

Anderwerk Lernstatt Recycling

Elektroschrott mit einer Kantenlänge von höchs­tens 25 Zenti­metern muss ein Geschäft immer zurück­nehmen, wenn seine Verkaufs­fläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadrat­meter beträgt. Das Prinzip heißt „null zu eins“: Verbraucher müssen bei der Rück­gabe kein neues Gerät kaufen. Einen Kauf­beleg für das alte Gerät braucht es auch nicht. Das gilt auch für Onlinehänder (Hinweise auf deren Webseite).

 

Weiternutzen

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