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Abfalllexikon

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Privathaushalte können Bauschutt an den Wertstoffhöfen entsorgen. Voraussetzung ist, dass es sich um reinen Bauschutt handelt:

  • Ausgehärteter Mörtel , Putz, Gips
  • Beton, Steine, Ziegel, Sand
  • Feuerfestes Glas
    z.B. Kaffee- oder Teekannen, Kochgeschirr für die Mikrowelle
  • Flachglas ohne Rahmen
    z.B. Fenster- und Sicherheitsglas, Verbundglas
  • Keramik, Porzellan z.B. Toilettenschüsseln, Waschbecken ohne Armatur
  • Fliesen
    Anhaftender Fliesenkleber muss ausgehärtet sein.
  • Ausgehärteter Fliesenkleber- und Zementreste
    Nicht ausgehärtete kleinere Mengen an Kleberresten können über die Restmülltonne entsorgt werden.

Hinweis:

An den Wertstoffhöfen kann Bauschutt in Mengen bis zu 100 Liter (ca. 10 Eimer) abgegeben werden.

Größere Mengen an Bauschutt werden am Wertstoffhof plus gegen Gebühr angenommen. Pro 1000 kg werden 151,54 € berechnet und bei Mengen unter 200 kg wird eine Pauschalgebühr von 22,56 € erhoben.