Elektro-und Elektronikgeräte nicht in der Restmülltonne entsorgen. Denn neben wertvollen Rohstoffen enthalten sie gefährliche Bestandteile, wie Quecksilber, Blei, Cadmium und viele andere Stoffe. Wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, können sie Mensch und Umwelt gefährden.
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Elektroschrott mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern muss ein Geschäft immer zurücknehmen, wenn seine Verkaufsfläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Das Prinzip heißt „null zu eins“: Verbraucher müssen bei der Rückgabe kein neues Gerät kaufen. Einen Kaufbeleg für das alte Gerät braucht es auch nicht. Das gilt auch für Onlinehänder (Hinweise auf deren Webseite).