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Abfalllexikon

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Abfalllexikon

Explosive Stoffe, Munition

Schusswaffenmunition muss sicher aufbewahrt werden und darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Eigene Waffen und Munition können Sie (getrennt verpackt) bei Ihrer örtlichen Polizeiinspektion abgeben.

Funde von Munition oder Sprengsätzen (Granaten, Mienen, Fliegerbomben) nicht berühren oder transportieren, sondern umgehend die Polizei verständigen, Telefon 110.