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Abfälle für die Müll­verbrennungs­anlage Nord

In der Liste finden Sie Abfallarten aus der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die bei der Müllverbrennungsanlage Nord angeliefert werden können, soweit kein Anschluss- und Benutzungszwang entgegensteht. Falls Sie Abfall anliefern möchten, der nicht in der Liste steht, erkundigen Sie sich bitte unter Tel. 233- 311 13.

Abfall für die Müllverbrennungsanlage Nord

Überwachungsbedürftigkeit

Abfall zur Beseitigung

Abfall für die Energetische Verwertung

Abfallschlüssel (AVV)

Beschreibung (AVV)

Landwirtschaftliche Abdeckfolien, Pflanzbehälter aus Kunststoff

ist nicht gefährlich (n.g.)

x

x

02 01 04

Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)

Taubenkot

n.g.

x

-

02 01 06

tierische Ausscheidungen, Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh)

Reinigungsschlämme

n.g.

x

-

02 02 01

Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

unbrauchbare Lebensmittel

n.g.

x

-

02 03 04

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

Zigarettenfehlchargen

n.g.

x

x

02 03 04

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

unbrauchbare Back- und Süßwaren zur Beseitigung

n.g.

x

-

02 06 01

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

Sägemehl, Holzspäne, und -abschnitte

n.g.

x

x

03 01 05

Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04* fallen

gemischte Textilabfälle aus der Textilindustrie

n.g.

x

x

04 02 22

Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern

Drogen, Drogenrückstände aus der Pharmaindustrie

n.g.

x

-

07 05 99

Abfälle a.n.g.

Medikamenten- Fehlchargen aus der Pharmaindustrie

n.g.

x

-

07 05 99

Abfälle a.n.g.

Überlagerte Körperpflegemittel

n.g.

x

-

07 06 99

Abfälle a.n.g.

Abdeckfolien mit ausgetrockneten Farbanhaftungen

n.g.

x

-

08 01 12

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11* fallen

Altlacke, Altfarben ausgehärtet

n.g.

x

x

08 01 12

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11* fallen

Lackierereiabfälle ausgehärtet

n.g.

x

x

08 01 12

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11* fallen

Druckfarbenreste ohne schädliche Inhaltsstoffe

n.g.

x

-

08 03 13

Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12* fallen

Tonerpulver ohne schädliche Inhaltsstoffe

n.g.

x

x

08 03 18

Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17* fallen

Ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen ohne gefährliche Inhaltsstoffe

n.g.

x

-

08 04 10

Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09* fallen

Filme

n.g.

x

x

09 01 08

Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten

Fotopapier

n.g.

x

x

09 01 08

Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten

Späne, Press- und Stanzabfälle aus der Kunststoffbearbeitung

n.g.

x

x

12 01 05

Kunststoffspäne und -drehspäne

Strahlmittelrückstände aus der Bearbeitung von Fassaden und Bauwerksteilen

n.g.

x

-

12 01 17

Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16* fallen

Verpackungen aus Papier und Pappe

n.g.

x

x

15 01 01

Verpackungen aus Papier und Pappe

Verpackungen aus Kunststoff

n.g.

x

x

15 01 02

Verpackungen aus Kunststoff

Verpackungen aus Holz

n.g.

x

x

15 01 03

Verpackungen aus Holz

Verbundverpackungen

n.g.

x

x

15 01 05

Verbundverpackungen

gemischte Verpackungen

n.g.

x

x

15 01 06

gemischte Verpackungen

Aktivkohleabfälle

n.g.

x

x

15 02 03

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02* fallen

Aufsaugmaterialien, Filter, Wischtücher

n.g.

x

x

15 02 03

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02* fallen

Festplatten mit vertrauchlichem Inhalt

n.g.

x

-

16 02 16

aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15* fallen

Lebensmittelfehlchargen

n.g.

x

-

16 03 06

organische Abfälle, die mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05* fallen

sonstige Fehlchargen

n.g.

x

-

16 03 06

organische Abfälle, die mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05* fallen

Zigarettenfehlchargen

n.g.

x

-

16 03 06

organische Abfälle, die mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05* fallen

Bau- und Abbruchholz

n.g.

x

x

17 02 01

Holz

Bau-Abdeckfollien

n.g.

x

x

17 02 03

Kunststoff

Bauteile aus Kunststoff, PS, Hartschaum

n.g.

x

x

17 02 03

Kunststoff

Kunstglas-Baubfälle

n.g.

x

-

17 02 03

Kunststoff

Sonstige Bauabfälle aus Kunststoff

n.g.

x

x

17 02 03

Kunststoff

Teppichabfälle

n.g.

x

x

17 02 03

Kunststoff

Kabel

n.g.

x

-

17 04 11

Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10* fallen

Brennbares Isoliermaterial, z. B. Kunststoffschäume

n.g.

x

x

17 06 04

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt

Gemischte Bauabfälle zur Beseitigung, brennbar

n.g.

x

-

17 09 04

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01*, 17 09 02* und 17 09 03* fallen

Gemischte Bauabfälle zur energetischen Verwertung

n.g.

-

x

17 09 04

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01*, 17 09 02* und 17 09 03* fallen

Abfälle aus Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen (B-Müll)

n.g.

x

-

18 01 04

Abfälle, an deren Samlung und Entsorgung aus infektionspräventer Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)

Altmedikamente

n.g.

x

-

18 01 09

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08* fallen

Drogen, Drogenrückstände

n.g.

x

-

18 01 09

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08* fallen

Abfälle aus der Tiermedizin (wie B-Müll)

n.g.

x

-

18 02 03

Abfälle, an deren Samlung und Entsorgung aus infektionspräventer Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

Altmedikamente aus der Tiermedizin

n.g.

x

-

18 02 08

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07* fallen

verfestigte Abfälle zur Verbrennung

n.g.

x

-

19 03 07

stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen

Trockene Rückstände aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen

n.g.

x

x

19 05 01

nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen

Rückstand aus der anaeroben Abfallbehandlung

n.g.

x

x

19 06 04

Gärrückstand / -schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen

Rückstände aus der Kanalisations- und Gullyreinigung

n.g.

x

-

19 08 01

Sieb- und Rechenrückstände

Sieb- und Rechengut aus Abwasserbehandlungs- anlagen

n.g.

x

-

19 08 01

Sieb- und Rechenrückstände

Schlämme aus kommunaler Abwasserbehandlung

n.g.

x

-

19 08 05

Schlämme aus der Behandlung von kommunalen Abwasser

Schlämme aus industrieller Abwasserbehandlung

n.g.

x

-

19 08 14

Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13* fallen

Ionenaustauscherharze aus der Trinkwasserzubereitung

n.g.

x

x

19 09 05

gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscher- harze

Hydro-Anthrasitkohle aus Kraftwerksbetrieb

n.g.

x

-

19 09 99

Abfälle a.n.g.

Papier/Pappen aus der mechanischen Abfallbehandlung

n.g.

x

x

19 12 01

Papier und Pappe

Kunststoff und Gummi aus der mechanischen Abfallbehandlung

n.g.

x

x

19 12 04

Kunststoff und Gummi

Holz aus der mechanischen Abfallbehandlung

n.g.

x

x

19 12 07

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06* fällt

Textilien aus der mechanischen Abfallbehandlung

n.g.

x

x

19 12 08

Textilien

gemischte Abfälle aus der mechanischen Abfallbehandlung zur Beseitigung

n.g.

x

-

19 12 12

sonstige Abfälle (einschließlich Material- mischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11* fallen

gemischte Abfälle aus der mechanischen Abfallbehandlung zur energetischen Verwertung

n.g.

-

x

19 12 12

sonstige Abfälle (einschließlich Material- mischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11* fallen

feste Abfälle aus der Bodensanierung (z. B. Hausmüll)

n.g.

x

-

19 13 02

feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen , die unter 19 13 01* fallen

Aktenvernichtung, Papier/Pappen zur stofflichen Verwertung nicht geeignet

n.g.

x

x

20 01 01

Papier und Pappe

Bioabfälle

n.g.

x

-

20 01 08

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle

Schuhe

n.g.

x

-

20 01 10

Bekleidung

Textilien

n.g.

x

x

20 01 11

Bekleidung

Altmedikamente

n.g.

x

-

20 01 32

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31* fallen

Holzabfälle

n.g.

x

x

20 01 38

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37* fällt

Kunststoffe

n.g.

x

-

20 01 39

Kunststoffe

Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen privater Haushalte

n.g.

x

--

20 01 41

Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen

nicht kompostierbare Garten- und Parkabfälle

n.g.

x

-

20 02 03

andere nicht biologsich abbaubare Abfälle

Flughafenabfälle

n.g.

x

-

20 03 01

gemischte Siedlungsabfälle

gemischte Gewerbeabfälle zur Beseitigung

n.g.

x

x

20 03 01

gemischte Siedlungsabfälle

gemischte Gewerbeabfälle zur energet. Verwertung

n.g.

-

x

20 03 01

gemischte Siedlungsabfälle

Hausmüll

n.g.

x

-

20 03 01

gemischte Siedlungsabfälle

sonstige Straßenreinigungsabfälle

n.g.

x

x

20 03 01

gemischte Siedlungsabfälle

Marktabfall gemischt

n.g.

x

x

20 03 02

Marktabfälle

Straßenkehricht

n.g.

x

-

20 03 03

Straßenkehricht

Abfälle aus der Kanalreinigung

n.g.

x

-

20 03 06

Abfälle aus der Kanalreinigung