Flüssigkeiten mit geringem Alkoholgehalt (bis 40%).
Flüssigkeiten mit geringem Alkoholgehalt (bis 40%).
Mengen bis zu 100 Liter an niedrigprozentigem Alkohol können ohne Erlaubnis der Stadtentwässerung über die Kanalisation entsorgt werden. Mengen ab 100 Liter bedürfen, vor der Entsorgung über die Kanalisation, einer Erlaubnis durch das Baureferat -Stadtentwässerungswerke, Abwasserbeseitigung.
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