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Neues Gebührenmodell

Im Kommunalausschuss vom 17.09.2026 wurde dem neuen Gebührenmodell zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates am 30.09.2026. Ab dem Gebührenzeitraum 2028 wird (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats) die Abfallgebühr in München neu strukturiert.

Was soll beschlossen werden?

Ab 2028 setzt sich die Abfallgebühr aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. Damit folgt München einem Gebührenmodell, das auch in anderen Großstädten (z. B. Berlin und Hamburg) angewendet wird. 

Die Kosten für die reine Bereithaltung der kommunalen Abfallwirtschaft und die tatsächliche Nutzung der Entsorgungsleistungen werden getrennt abgebildet. Das Gesamtvolumen der zu finanzierenden Kosten verändert sich durch die Umstellung nicht. 

Ziel ist es, die Gebühren transparenter, nachvollziehbarer und verursachungsgerechter abzubilden und gleichzeitig Anreize zur Abfallvermeidung und guten Mülltrennung beizubehalten

Wie ist Struktur der Abfallgebühren derzeit?

Bisher werden in München alle Leistungen der kommunalen Abfallwirtschaft über die Restmüllgebühr finanziert. Dazu gehören neben der Restmüllsammlung auch die Bio- und Altpapiersammlung, die Wertstoffhöfe, das Giftmobil, die Altkleidersammlung, die Behandlungsanlagen, das Erdenwerk sowie Leistungen in den Bereichen Abfallberatung, Kundenservice und Umweltbildung.

Die Gebühren werden jeweils für einen längeren Zeitraum kalkuliert. Dabei gilt: Der AWM darf mit den Gebühren keinen Gewinn erzielen. Übersteigen die tatsächlichen Einnahmen die zulässigen Kosten, wirkt sich dies positiv auf die Kalkulation des folgenden Gebührenzeitraums aus. Umgekehrt können Kostensteigerungen oder nicht gedeckte Kosten zu höheren Gebühren führen

Wie ist die Struktur der Abfallgebühren ab 2028?

Das neue Gebührenmodell besteht aus zwei Teilen:

1.  Die Grundgebühr: Mit der Grundgebühr werden die Kosten finanziert, die unabhängig davon entstehen, wie viel Abfall eine einzelne Nutzungseinheit verursacht. Dazu gehören beispielsweise die Vorhaltung von Fahrzeugen und Behältern, Entsorgungsanlagen, IT, Verwaltung sowie Beratungs- und Serviceleistungen. An diesen gemeinsamen Vorhaltekosten beteiligen sich künftig alle an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Nutzungseinheiten.

2. Die Leistungsgebühr: Die Leistungsgebühr bildet ab, welche Entsorgungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Sie richtet sich nach Behälterart, Behältergröße und Leerungsrhythmus. Bio- und Papiertonnen bleiben dabei günstiger als Restmüllbehälter. 

Wie werden die Abfallgebühren ab 2028 dann genau aussehen?

Die konkrete Höhe der Gebühren ab 2028 steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie wird im Rahmen der Gebührenkalkulation für den neuen Gebührenzeitraum im Jahr 2027 ermittelt.

 

Wie geht es weiter?

Im Frühjahr 2027 wird den Gebäudeeigentümern bzw. den Hausverwaltungen Gelegenheit gegeben, die Anzahl der Nutzungseinheiten, die die Basis der Grundgebühr bilden, zu überprüfen und in einem Onlineverfahren (falls notwendig) zu korrigieren.

Anfang 2028 wird dann der Gebührenbescheid (erstellt nach dem neuen Gebührenmodell) versendet.

 

Fragen und Antworten

Sobald mehr Details zum neuen Gebührenmodell und dessen Umsetzung feststehen, werden wir hier eine FAQ-Liste bereitstellen.