Elektroschrott mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern muss ein Geschäft immer zurücknehmen, wenn seine Verkaufsfläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Das Prinzip heißt „null zu eins“: Verbraucher müssen bei der Rückgabe kein neues Gerät kaufen. Einen Kaufbeleg für das alte Gerät braucht es auch nicht. Das gilt auch für Onlinehänder (Hinweise auf der Webseite).
Größere (und kleine) Elektrogeräte können Sie auch bei diesen Elektrofachgeschäften entsorgen.
Für die Löschung der Datenträger sind sie selbst verantwortlich.