Elektrogeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
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Gut erhaltenes für die Halle 2
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Elektroschrott mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern muss ein Geschäft immer zurücknehmen, wenn seine Verkaufsfläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Das Prinzip heißt „null zu eins“: Verbraucher müssen bei der Rückgabe kein neues Gerät kaufen. Einen Kaufbeleg für das alte Gerät braucht es auch nicht. Das gilt auch für Onlinehänder (Hinweise auf deren Webseite).
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