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Das elektronische Abfallnachweis­verfahren (eANV)

 

Informationen für nachweis­pflichtige Abfall­anlieferer am Entsorgungs­park Freimann.

Nach den Bestim­mungen der Nachweis­verordnung sind Erzeuger, Beförderer und Ent­sorger von nachweis­pflichtigen gefährlichen Ab­fällen verpflichtet, das elektronische Abfall­nachweisverfahren (eANV) durch­zuführen. Dabei müssen sie den Entsorgungs­weg von gefährlichen Abfälle an­hand von elektronisch erstellten Nach­weisen sowie Begleit- und Übernahme­scheinen dokumentieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ver­sehen und in Registern speichern.

Geltungsbereich

Pflicht zum Durchführen des elektronischen Nachweis- und Begleitschein­verfahrens (eANV):

Erzeuger, Be­förderer und Ent­sorger von nachweis­pflichtigen gefährlichen Ab­fällen

Nicht betroffen vom eANV sind:

  • Erzeuger von ge­fährlichen Ab­fällen bei Klein­mengen unter 2 Gewichts­tonnen/Jahr
  • Erzeuger, Be­örderer und Ent­sorger von unge­fährlichen Abfällen
  • Privat­haushalte

So können Sie am eANV teilnehmen

  • Nutzung eines entsorger­unabhängigen Web­portals eines eANV-Providers, z. B. www.zedal.dewww.nsuite.dewww.eanvportal.de und weitere An­bieter.
  • Inanspruch­nahme eines IT-Dienst­leisters, der für das eANV eine spezifische Software­lösung anbietet
  • Direkte Nutzung des soge­nannten Länder-eANV nach Regis­trierung unter www.zks-abfall.de. Die Zentralen Koordinierungs­stelle (ZKS) für das eANV bietet ein kosten­freies Rumpf­system, in dem Sie Entsorgungs­nachweise und Begleit­scheine eingeben und ver­senden können.
  • Registrierung im ZKS
    Bitte beachten Sie un­bedingt, dass Sie sich vor der Teil­nahme am eANV mit Ihrer be­hördlichen Erzeuger-/ Beförderer­nummer bei der ZKS registrieren und dort ein Post­fach einrichten lassen - entweder direkt bei der ZKS, über das Portal Ihres Providers oder über Ihren IT-Dienst­leister.

Das eANV im AWM

Der AWM arbeitet mit dem eANV-Portal der Firma Fritz & Macziol GmbH.

Die Postfachadresse des Entsorgungsparks Freimann in der ZKS lautet:

I162S0006
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Entsorgungspark Freimann,
Zwischenlager
Werner-Heisenberg-Allee 62
80939 München

Senden Sie deshalb Ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für Anlieferungen von Asbestabfällen und Künstlicher Mineralwolle am Entsorgungspark Freimann an diese Zieladresse in der ZKS.

Bitte beachten Sie:
Die elektronischen Begleit­scheine müssen zum Zeit­punkt der An­lieferung voll­ständig aus­gefüllt und von den Beteiligten elektronisch signiert im ZKS-Postfach des Entsorgungs­parkes Freimann vorliegen. Andern­falls können nachweis­pflichtige gefährliche Abfälle grund­sätzlich nicht ange­nommen werden.

Was müssen Sie bei der An­lieferung gefährlicher Abfälle am Entsorgungs­park Freimannn vor­legen?

  • Anliefer­berechtigung des AWM
  • Kunden­karte des AWM
  • Ausdruck des signierten elektronischen Begleit­schein aus dem eANV-System

Sie erhalten nach der Ausfahrts­verwiegung einen Wiege­schein.
Ihr im ZKS-Postfach des AWM hinter­legter elektronischer Begleit­schein wird von uns elektronisch signiert und automatisch an die ZKS-Postfächer des Er­zeugers, Beförderers und der zuständigen Behörden versandt.

Weitere Informationen zum eANV

Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Leitfaden zur Einführung des eANV für KMU 
Das elektronische Abfallnachweisverfahren kommt 

Weitere Informationen:
http://www.zks-abfall.de    
https://www.lfu.bayern.de/abfall/index.htm

Weitere Informationen zur elektronischen Signatur

Information der IHK München und Oberbayern:
Die elektronische Signatur und ihre Verwendung beim elektronischen Abfallbegleitschein 

Weitere Informationen:
https://www.bundesdruckerei.de/de/2761-d-trust-signaturkarte
http://www.eanvportal.de