Autobatterien enthalten Blei und stark ätzende Schwefelsäure. Beim Ausbau und beim Transport ist darauf zu achten, dass keine Batteriesäure verschüttet wird. Sie lassen sich zu 95 Prozent wieder verwerten.
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Autobatterien, Bleiakku
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Nach der Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren vom 25.6.2009 (§ 9 Abs. 1) besteht für die Vertreiber eine Rücknahmepflicht. Sie müssen Batterien der Art, die sie in ihrem Sortiment führen, zurücknehmen