Der AWM macht darauf aufmerksam, dass Geschenke für Mitarbeiter*innen des AWM, wie für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, grundsätzlich nicht zulässig sind. Nur ausnahmsweise erlaubt die Antikorruptionsrichtlinie der Landeshauptstadt München beispielsweise einmalig pro Kalenderjahr und zuwendender Person oder Personengruppe Sachgeschenke und Gutscheine bis zu einem Höchstwert von 25 Euro anzunehmen.
Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM nicht annehmen. Ebenso dürfen sie keinerlei Geschenke oder Zuwendungen akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie zum Beispiel die Mitnahme von Zusatzmüll.
Der AWM bittet alle Münchner*innen, diese Regeln einzuhalten und städtische Beschäftigte nicht zur Annahme von Geld oder Geschenken zu überreden.
„Die große Anerkennung für die Arbeit unserer Kolleg*innen freut uns sehr. Umso wichtiger ist es, dass diese Wertschätzung im Rahmen der geltenden Regeln gezeigt wird – denn alles andere bringt die Beschäftigten in eine schwierige Situation, bis hin zum möglichen Verlust des Arbeitsplatzes.“, sagt Sabine Schulz-Hammerl, 2. Werkleiterin des AWM.