Entsorgung Großmengen Asbest und Mineralfasern
Neu: Alle Großmengen an asbesthaltigen Abfällen (170605*) aus Baustellen in Stadt und Landkreis München sind ab 01.07.2026 an das Zwischenlager der Geiger Entsorgung GmbH in Garching, Ingoldstädter Landstraße 89a, anzuliefern.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Abfälle den Anforderungen der DK I oder II entsprechen. Sofern neue Sammelentsorgungsnachweise benötigt werden, wenden Sie sich bitte an satzungen.awm@muenchen.de
Allgemeine Informationen
Asbestzement
Asbestzementabfälle sind gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel Nr. 17 06 05*) und grundsätzlich nachweispflichtig sowie überlassungspflichtig. Zur Anlieferung bei Geiger Entsorgung GmbH benötigen gewerbliche Abfallerzeuger und -beförderer einen gültigen Entsorgungsnachweis (EN oder SN) mit Annahmeerklärung von Geiger Entsorgung GmbH.
Künstliche Mineralfaserabfälle
Künstliche Mineralfaserabfälle (Mineralwolle ohne Verbunde oder schädliche Verunreinigungen) (Abfallschlüssel Nr. 17 06 03*) sind im Regelfall gefährliche Abfälle und damit nachweispflichtig. Für Mengen bis 5 t pro Woche und Entsorgungsnachweis besteht eine Überlassungspflicht. Größere Mengen sind von der Entsorgung durch die Stadt ausgeschlossen und über die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH zu entsorgen.
Hinweise
Sonstige Asbest- und Mineralfaserabfälle mit organischen oder weiteren gefährlichen Bestandteilen, die die Kriterien der Deponieklasse II überschreiten, müssen entweder über die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH oder über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die eine ordnungsgemäße Ablagerung in Untertagedeponien gewährleisten, entsorgt werden.
So verpacken Sie die Abfälle
Abfallart | Verpackung |
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Asbestzement | Staubdicht verschlossene, reißfeste Big Bags mit Aufhängevorrichtung (Verladeschlaufen); üblich sind Big Bags mit 1 m³ Volumen. Bitte überschreiten Sie nicht die vorgegebenen maximalen Füllhöhen der Big Bags. Bei Verwendung von Platten-Big Bags sind die Abfälle vorher in Folie einzuschlagen, da diese Big Bags nicht in jedem Fall ausreichend staubdicht sind.
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Mineralwolle
| Wiederverladbare Mineralwolle-Big-Bags mit maximal 1,10 m Kantenlänge. Die Kunststoffsäcke sollen aus reißfesten Polypropylen (PP) bestehen und mit Aufhängevorrichtung (Verladeschlaufen) und Innenfolie zur Gewährleistung der Staubdichtigkeit versehen sein. Die Mineralwolle-Big-Bags sind unbeschädigt anzuliefern und nach Möglichkeit ganz zu befüllen. Die maximalen Füllgewichte der unterschiedlichen Hersteller sind zu beachten.
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Big Bags müssen mit der 12stelligen Nummer des jeweiligen Entsorgungs- bzw. Sammelnachweises (ENI..., SNI…) witterungsbeständig gekennzeichnet werden (z.B. mit wasserunlöslichem Fettstift oder beschrifteten Banderolen).
- Eine äußere Kontamination der Säcke mit Asbest- oder Mineralfaserstaub ist in jeder Phase der Entsorgung auszuschließen.
- Bitte lassen Sie beim Be- und Entladen größtmögliche Sorgfalt walten. Die Verpackung muss immer unbeschädigt bleiben, damit keine Fasern freigesetzt werden können.
- Zum Verladen müssen die Hebeschlaufen der Big Bags gut zugänglich sein.
- Bei der Entladung ist den Hinweisen des Hofpersonals unbedingt Folge zu leisten
- Die Annahme unzureichend verpackter bzw. beschädigter Big Bags kann verweigert werden. Gleiches gilt bei fehlender Kennzeichnung.
- Im Einzelfall ist eine Nachverpackung durch die Fa. Wurzer Umwelt GmbH gegen zusätzliches Entgelt möglich, wenn dies vertraglich mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH vereinbart wird. Bei Interesse wird empfohlen, den Anlieferern entsprechende Vollmachten zur Vertragsunterzeichnung mitzugeben
Woher Sie Big-Bags beziehen können finden Sie hier
Nachweispflicht
- Für die gefährlichen Abfälle der Abfallschlüssel Nr. 17 06 05* und 17 06 03* benötigen gewerbliche Abfallerzeuger und -beförderer einen gültigen elektronischen Entsorgungsnachweis (EN oder SN mit Annahmeerklärung der Fa. Wurzer Umwelt GmbH bzw. Geiger Entsorgung GmbH).
- Der Nachweis über die erfolgte Entsorgung ist mit elektronischen Begleitscheinen zu belegen.
- Für die Signatur dieser Dokumente benötigen Sie eigene Signaturkarten und zertifizierte Lesegeräte.
Vor der Entsorgung
Zeigen Sie die Entsorgungsmaßnahme beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) mit folgenden Online-Formular an.
Kontakt:AWM, VR-Satzungsangelegenheiten
E-Mail: satzungen.awm@muenchen.de
Tel. 089/233 731113
- Mit erfolgter Freigabe erhalten Sie vom AWM eine sogenannte Kontrakt-Nummer (8000xxxx/xx), mit der Sie sich an die Fa. Wurzer Umwelt GmbH zwecks Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens wenden können. Hierzu richten Sie Ihren elektronischen EN oder SN an die ZKS-Postfächer der Fa. Wurzer Umwelt GmbH bzw. Geiger Entsorgung GmbH:
I184S0014 (für Asbest) bzw. I177S3546 (für KMF).
Stimmen Sie ggf. die Abfalldeklaration und die Anlieferungsform mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH bzw. Geiger Entsorgung GmbH ab.
- Sobald der EN oder SN genehmigt ist, erhalten Sie vom AWM eine Anlieferberechtigung sowie einen Erfassungsbeleg mit Barcode zur Vorlage an der Eingangswaage der Fa. Wurzer Umwelt GmbH bzw. Geiger Entsorgung GmbH.
Ablauf bei der Anlieferung
Bitte legen Sie bei der Fa. Wurzer Umwelt GmbH bzw. Geiger Entsorgung GmbH folgende Belege vor:
- Anlieferberechtigung des AWM mit Erfassungsbarcode der Fa. Wurzer Umwelt GmbH bzw. Geiger Entsorgung GmbH
- Papierausdruck des elektronischen Begleitscheins zum genehmigten EN/SN
- Papierausdruck der zugehörigen Übernahmescheine bei SN
Anliefergebühren
Gebührenbescheide werden vom AWM erstellt
Abfallart | Gebühren in Euro/Gewichtstonne | Gebührenpauschale in Euro bei Kleinmengen |
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Asbestzement (17 06 05*) und sonstige Deponieabfälle, Klasse I | 347,00 €/t
| 60,00 € unter 200 kg |
Asbestzement (17 06 05*) und sonstige Deponieabfälle, Klasse II | 516,00 €/t
| 85,00 € unter 200 kg |
Mineralwolle (17 06 03*) | 806,00 €/t
| 235,00 € unter 400 kg |