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Tote Fundtiere auf öffent­lichem Grund

Beim AWM gibt es einen Einsammel­dienst für tote Fund­tiere auf öffentlichem Grund (bis zur Größe eines Schäfer­hundes). Sollten Sie ein totes Tier auf öffent­lichem Grund im Stadt­gebiet München sehen, informieren Sie bitte den AWM unter:

Der AWM-Einsammeldienst sammelt keine wild abgelagerten Abfälle aus illegaler Schlachtung ein. Hierfür ist der jeweilige Grundstückseigentümer (z.B. Baureferat-Straßenreinigung, Baureferat-Gartenbau, Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung) zuständig.

Kontakt

AWM - Einsammeldienst tote Fundtiere


Kontakt bitte nach Möglichkeit per E-Mail.
Mo bis Do 8 - 18 Uhr
Fr 8 - 16 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten (nur in Not­fällen und bei schwierigen Bergungs­maßnahmen) informieren Sie bitte die Feuer­wehr (112) oder die Polizei (110).

 

Tote Heimtiere

Tote Heim­tiere müssen über eine Tierkörper­beseitigungs­anlage entsorgt werden. Unter bestimmten Vorraus­setzungen können sie aber im eigenen Garten be­graben, auf zuge­lassenen Tierfried­höfen bestattet (in München gibt es derzeit keinen) oder in Tier­krematorien einge­äschert werden.

Vergraben im eigenen Garten

Tier­besitzer können ihre toten Tiere, sofern diese nicht an einer übertrag­baren Tiers­euche erkrankt waren, auf dem eigenen Grund vergraben. Die toten Heim­tiere müssen mit einer aus­reichenden Erd­schicht (mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube an) bedeckt sein. Das Vergraben in Wasserschutz­gebieten und in unmittel­barer Nähe öffent­licher Plätze und Wege ist nicht erlaubt. 

Tierkrematorium

Das Krematorium Tier­trauer im Tier­heim München Riem unterstützt.