Privathaushalte können Bauschutt an den Wertstoffhöfen (Achtung: ab 15.9. ist die Abgabe von Bauschutt nur noch an den Wertstoffhöfen plus möglich) entsorgen. Voraussetzung ist, dass es sich um reinen Bauschutt handelt:
- Ausgehärteter Mörtel , Putz, Gips
- Beton, Steine, Ziegel, Sand
- Feuerfestes Glas
z. B. Kaffee- oder Teekannen, Kochgeschirr für die Mikrowelle - Flachglas ohne Rahmen
z. B. Fenster- und Sicherheitsglas, Verbundglas - Keramik, Porzellan z. B. Toilettenschüsseln, Waschbecken ohne Armatur
- Fliesen
Anhaftender Fliesenkleber muss ausgehärtet sein. - Ausgehärteter Fliesenkleber- und Zementreste
Nicht ausgehärtete kleinere Mengen an Kleberresten können über die Restmülltonne entsorgt werden.