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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen AWM Verschenk- und Tauschportal

I. Allgemeines
1. Das AWM Verschenk- und Tauschportal ist ein kostenloser Internet-Service des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM). Es dürfen ausschließlich Dinge eingetragen werden, die verschenkt, getauscht oder gesucht werden. Die Teilnahme ist nur privaten Nutzern erlaubt und nicht für kommerzielle Zwecke zugelassen.
Eine Mitgliedschaft, Zulassung oder ähnliches ist nicht notwendig.

2. Um einen Missbrauch des AWM Verschenk- und Tauschportals zu vermeiden, behält sich der AWM vor, den Inhalt der Einträge zu prüfen und Einträge ohne Angabe von Gründen zu löschen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung eines Inserats besteht nicht.

3. Die Beiträge im AWM Verschenk- und Tauschportal sind öffentlich zugänglich. Jeder Nutzer prüft deshalb vor der Veröffentlichung die Beiträge sorgfältig und trägt dafür Sorge, dass diese keine Angaben enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein sollen. Sofern der Nutzer selbstständig individuelle personenbezogene Daten in der Tauschbörse preisgibt, kann der AWM hierfür nicht haftbar gemacht werden.

4. Links auf andere Webseiten, Java und Javascript, Werbebanner oder animierte GIFs dürfen nicht verwendet werden. Ebenso wenig Bilder, an denen keine Nutzungsrechte bestehen oder die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.

5. Um Angebote und Gesuche auf einem aktuellen Stand zu halten, werden alle Einträge nach 30 Tagen gelöscht. Ein erneuter Eintrag für dasselbe Angebot/Gesuch kann danach wieder vorgenommen werden.

6. Durch die Teilnahme erkennt der Nutzer die Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an.

II. Nicht angeboten, gesucht und / oder getauscht werden dürfen:
1. Dinge, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder gegen die guten Sitten.
2. Artikel, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten oder verkauft werden dürfen.
3. Schusswaffen oder andere Waffen
4. Artikel, die durch die Bundesstelle für jugendgefährdende Medien indiziert sind
5. Artikel, die gegen §86 Strafgesetzbuch (StGB) (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung) verstoßen.
6. Artikel, die die Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen (Raubkopien, Plagiate etc.).
7. Tiere
8. Medikamente
9. Dienstleistungsangebote oder -gesuche

III. Gewährleistung
1. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München stellt das AWM Verschenk- und Tauschportal als kostenlose Plattform im Internet bereit. Wir können keine Gewährleistung übernehmen
a) für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angebotsangaben
b) für die Qualität, Funktion oder Gebrauchsfähigkeit der Angebotsgegenstände
c) das Verhalten der Teilnehmer

2. Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem AWM sowie dem Interessenten, dass
a) er deren rechtmäßiger Eigentümer und auch deren Besitzer ist
b) er über den angegebenen Gegenstand frei verfügen kann
c) die angebotenen Gegenstände nicht mit Rechten Dritter belastet sind.

3. Die Einstellung von Gegenständen durch den Nutzer im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorhergehende Einwilligung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen in die Datenbank eingestellt werden.
4. Alle Handlungen beim Verschenken, Tauschen und Suchen vollziehen sich ausschließlich zwischen den Teilnehmern der Börse und unterliegen dem Zivilrecht. Zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem AWM bestehen keine vertraglichen Beziehungen.

IV. Haftung
1. Wir übernehmen keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Website und die stetige Störungsfreiheit des gesamten technischen Ablaufs der Plattform.

V. Datenschutzerklärung
Alle Benutzerdaten werden streng vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben.

VI. Sonstiges
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Falls eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.