Bauschutt


Zum Bauschutt zählen mineralische Abfälle (z. B. Beton, Fliesen, Keramik, Mörtel, Putz, Ziegel), die während und durch eine Baumaßnahme anfallen.
Privathaushalte können Bauschutt an den Wertstoffhöfen entsorgen. Voraussetzung ist, dass es sich um reinen Bauschutt handelt, der nichts anderes enthält als:
- Beton, Ziegel, Sand, Steine ohne Rußanhaftung
- Fensterglas
- Fliesen, Keramik, Porzellan
Größere Bau- oder Aushubmaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Im Zuge der Genehmigung prüft das Referat für Gesundheit und Umwelt dabei mögliche Belastungen im Bauwerk und Boden sowie mögliche Gefährdungen der Umgebung. Im Zweifelsfall muss eine nähere Untersuchung durch Fachbetriebe erfolgen. Danach trifft die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung für die weitere Behandlung.
Bitte die nachfolgenden Entsorgungshinweise beachten!
An den Wertstoffhöfen können Sie pro Tag kostenfrei 0,1 Kubikmeter (100 Liter) Bauschutt entsorgen.
Mengen bis 1 Kubikmeter nimmt gegen Gebühr der Wertstoffhof plus in der Lindberghstraße 8a und in der Mühlangerstraße 100 an. Die Gebühr beträgt 120,85 € pro (1000 kg). Bei Mengen unter 200 kg wird eine Pauschalgebühr von 18,00€ erhoben.
Im Bauschuttconatiner darf nur sauberer, inerter Bauschutt gesammelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Steine mit Rußanhaftungen (z.B. Kaminsteine, Steine aus Holzbefeuerungen) nicht am Wertstoffhof angenommen werden.
Angenommen wird nur Bauschutt, der nicht mit anderen Abfällen vermischt ist, wie mit Kunststoff, Metall, Holz, Dachpappe oder Kabelresten. Als Gemisch kann es nicht im Bauschutt angenommen werden.
Abfallart | Hinweise |
Ausgehärteter Mörtel oder Gips | |
Gipskarton = Rigips Ytong = Porenbeton | Bitte Rückfrage beim Wertstoffhof-Personal! - Baustoffe wie Rigiips/Gipskarton und Ytong/Porenbeton dürfen nicht zusammen im Bauschutt gesammelt werden. - Kleine Mengen an Gipskarton können auch über die Restmülltonne entsorgt werden. |
Beton-, Mauerwerks-, Naturstein- und Ziegelbruch | |
Bleikristallglas und Glasbausteine | |
Feuerfestes Glas | - Etwa Kaffee- oder Teekannen, Kochgeschirr für die Mikrowelle |
Flachglas ohne Rahmen | - Etwa Fenster- und Sicherheitsglas, Verbundglas |
Keramik, Porzellan | - Etwa Toilettenschüsseln, Waschbecken ohne Armatur |
Fliesen | - Anhaftender Fliesenkleber muss ausgehärtet sein oder entfernt werden. |
Ausgehärteter Fliesenkleber- und Zementreste | - Nicht gehärtete kleinere Mengen an Kleberresten können über die Restmülltonne entsorgt werden. |
Gartensteine | |
HBCDD-haltige Dämmmaterialien | - Für Privathaushalte gebührenfrei bis maximal 100 Liter, größere Mengen zum Wertstoffhof plus |