Tierkörperbeseitigung
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Tote Fundtiere auf öffentlichem Grund
Beim AWM gibt es einen Einsammeldienst für tote Fundtiere auf öffentlichem Grund (bis zur Größe eines Schäferhundes). Sollten Sie ein totes Tier auf öffentlichem Grund im Stadtgebiet sehen, informieren Sie bitte den AWM unter:
Abfallwirtschaftsbetrieb München - Einsammeldienst tote Fundtiere
Tel. 089 233-31999
Montag bis Donnerstag von 8 - 18 Uhr
Freitag von 8 - 16 Uhr
In den Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen (nur in Notfällen und bei schwierigen Bergungsmaßnahmen) informieren Sie bitte die Feuerwehr unter Telefon 112 oder die Polizei unter Telefon 110.
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Tote Heimtiere
Tote Heimtiere müssen über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen können sie aber im eigenen Garten vergraben, auf zugelassenen Tierfriedhöfen bestattet oder in Tierkrematorien eingeäschert werden.
Vergraben im eigenen Garten
Tierbesitzer können ihre toten Tiere, sofern diese nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt waren, auf dem eigenen Grund vergraben. Die toten Heimtiere müssen mit einer ausreichenden Erdschicht (mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube an) bedeckt sein. Das Vergraben in Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Plätze und Wege ist nicht erlaubt.
Kleintierfriedhof und Tierkrematorium
Der Kleintierfriedhof und das Krematorium Tiertrauer bieten einen tiergerechten und würdevollen letzten Weg für ein verstorbenes Haustier. Das Krematorium Tiertrauer im Tierheim München Riem unterstützt Tierbesitzer. Informationen unter www.tiertrauer.de
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Informationen für Gewerbetreibende
Verendete Tiere, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, unterliegen dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht. Diese Abfälle müssen so entsorgt werden, dass eine Verbreitung von Seuchenerregern nicht möglich ist. Die Entsorgung muss deshalb in Tierkörperbeseitigungsanlagen oder solchen Anlagen erfolgen, die eine sichere Erregerabtötung gewährleisten.
Weiterführende Informationen:
Bundesgesetz Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.1.2004
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz '04 (PDF-Datei)
Bundesverordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 27.7.2006
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz '06 (PDF-Datei)
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21.09.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte.
Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vom 25.02.2011.
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Kontakt
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Verwaltung und Recht
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
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Tel. 089 233-31066