Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kraft

Ausgediente Elektrogeräte dürfen seit 24. März 2006 nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden. So sieht es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor, welches der Bundesgesetzgeber erlassen hat. Denn neben wertvollen Rohstoffen enthalten Elektro- und Elektronikgeräte gefährliche Substanzen wie Quecksilber, Blei, Cadmium und viele andere Stoffe. Wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, können Sie Mensch und Umwelt gefährden.

SeitenanfangSeitenanfangElektroaltgeräte-Sammlung in München

Münchner Bürgerinnen und Bürger können ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte in haushaltsüblicher Art und Menge kostenlos bei den Münchner Wertstoffhöfen abgeben. Auch Elektro-Kleingeräte (wie Taschenrechner, Zahnbürste, Rasierapparat) werden kostenlos an den Wertstoffhöfen angenommen.
Gegen Gebühr holt die Sperrmüllabfuhr Elektrogeräte (außer Neonröhren und Energiesparlampen) direkt vor Ort ab.

Hier finden Sie Informationen zu den Münchner Wertstoffhöfen.
Hier finden Sie Informationen zur Sperrmüllabholung aus Privathaushalten.

SeitenanfangSeitenanfangDas können Sie abgeben

Als Elektrogeräte gelten alle Geräte die mit Strom aus der Steckdose, aus Batterien oder Solarzellen betrieben werden, sowie Neonröhren und Energiesparlampen.

Haushaltsgroßgeräte

  • Waschmaschine
  • Elektroherd
  • Spülmaschine

Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, Herde, Backöfen, Kochplatten und elektrische Heizgeräte

Bitte beachten Sie:
Für Nachtspeicheröfen gelten gesonderte Bestimmungen.
Hier finden Sie Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen

Haushaltskleingeräte

  • Taschenrechner
  • Kaffemaschine
  • Zahnbürste
  • Bügeleisen

Rasierapparate, Bügeleisen,  Nähmaschinen, Lampen, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Föhne, Teppichkehrmaschinen, Toaster, Friteusen, elektrische Messer, Wecker, Uhren, Waagen, Taschenrechner, Bohrmaschinen, Sägen, Lötkolben, Rasenmäher, elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, Sportgeräte, Spielzeug (ferngesteuerte Autos, singende und sprechende Spielsachen), medizinische Geräte aus Haushalten

Kühl- und Gefriergeräte

Bitte beachten Sie: Kühl- und Gefriergeräte werden nur angenommen, wenn keine Lebensmittel enthalten sind.

Informations- und Telekommunikationsgeräte

  • Faxgerät
  • Telefon

Computer, Monitore, Drucker, Tastaturen, Scanner, Schreibmaschinen, Telefaxgeräte, Telefone


Bitte denken Sie beim Entsorgen eines Computers oder Laptops daran, dass auf der Festplatte keine persönlichen Daten enthalten sind. Zum Löschen und Überschreiben der Daten stehen im Internet eine Reihe frei verfügbarer oder kostengünstiger Programme bereit. Die Daten werden damit vollständig gelöscht und die Festplatte kann für Neuinstallationen genutzt werden.
Komplett unbrauchbar können Sie die Festplatte durch physikalische oder mechanische Maßnahmen machen. So stellen Sie sicher dass die Festplatte nicht mehr verwendbar ist.

Unterhaltungselektronik-Geräte

  • Fernseher
  • Röhrerradio

Dazu zählen Fernseher, Videorecorder, Videokameras, Camcorder, Rundfunkgeräte, Radiorecorder, HiFi-Anlagen, Satellitenempfangsanlagen, Fotoapparate, elektrische Musikinstrumente, DVD-Player

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Bitte beachten Sie: Am Wertstoffhof können Sie maximal 50 Röhren und Lampen abgeben. Bei einer Anlieferung von mehr als 50 Neonröhren und Energiesparlampen müssen Sie einen Termin und einen Ort für die Abgabe vereinbaren. Sie können ein Fax unter 089 233-31369 schicken oder eine E-Mail senden: problemabfaelle.awm@muenchen.de

Am Giftmobil können Sie maximal 5 Neonröhren und Energiesparlampen abgeben.
Glühlampen werden nicht angenommen, sie gehören in den Restmüll.

Hier finden Sie Informationen zum Giftmobil.

SeitenanfangSeitenanfangDas müssen Sie beachten

Batterien und nicht fest eingebaute Akkus bitte aus den Geräten entfernen. Verbrauchte Batterien und Akkus können Sie überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden, in die Sammelbehälter auf den Wertstoffhöfen einwerfen oder beim Giftmobil entsorgen.

SeitenanfangSeitenanfangTipps zur Abfallvermeidung

Umweltzeichen Blauer Engel
Umweltzeichen "Blauer Engel"
Umweltzeichen EU-Blume
Umweltzeichen "EU-Blume"

Elektro- und Elektronikgeräte begleiten uns in allen Bereichen des täglichen Lebens und sind aus Haushalt und Büro nicht mehr wegzudenken. Wenn Sie sich ein neues Gerät anschaffen wollen, achten Sie darauf, dass es langlebig, stabil und reparaturfreundlich ist. Die Stiftung Warentest und Ökotest führen regelmäßig Produkttests durch.
Besonders umweltfreundliche Produkte tragen ein Umweltzeichen. Am bekanntesten sind der "Blaue Engel" und die "EU-Blume". Achten Sie bereits beim Neukauf eines Gerätes darauf, ob es ein Umweltzeichen trägt.

Firmen, die Elektrogeräte reparieren, finden Sie im "Reparaturführer München und Umland", als pdf-Datei, 712 KB

Wenn Sie sich von einem funktionsfähigen Elektrogerät trennen wollen, fragen Sie am besten im Freundeskreis nach, ob jemand das Gerät weiter gebrauchen kann. Geräte, die Sie nicht mehr benötigen, können Sie auch über Anzeigenblätter oder auf dem Flohmarkt verkaufen.

SeitenanfangSeitenanfangWeitere Informationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz die EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die EU-Richtlinie über die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt. Es ist am 24. März 2005 in Kraft getreten.
Das Gesetz gilt für die meisten Elektrogeräte, die an private Haushalte verkauft werden, aber auch die Geräte, die in Industrie und Gewerbe zum Einsatz kommen.

Hier finden Sie den Text des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) (ElektroG) vom 16. März 2005 (pdf-Datei, 162 KB)

SeitenanfangSeitenanfangKennzeichnungspflicht für neue Elektrogeräte

durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern

Seit dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Restmüll (Graue Tonne) entsorgt werden darf.
Ältere Geräte, die dieses Symbol noch nicht tragen, dürfen ebenfalls nicht in die Restmülltonne geworfen werden. Bringen Sie  alle Elektro-Altgeräte zu den Wertstoffhöfen.

SeitenanfangSeitenanfangFaltblatt "Die Münchner Wertstoffhöfe"

Das Faltblatt des Abfallwirtschaftsbetriebes mit den wichtigsten Informationen können Sie hier downloaden oder kostenlos bestellen.

Faltblatt "Die Münchner Wertstoffhöfe" als pdf-Datei (224 KB)

Formular "Infomaterial bestellen" zum Versand per E-Mail

Abfallwirtschaftsbetrieb München - Infocenter

Tel. 089 233-96200

Fax 089 233-31215

awm@muenchen.de


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