Elektro- und Elektronikgeräte
Ausgediente Elektrogeräte (alle Geräte die mit Strom aus der Steckdose, aus Batterien oder Solarzellen betrieben werden sowie Neonröhren und Energiesparlampen) dürfen seit 24.03.2006 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. So sieht es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, welches der Bundesgesetzgeber erlassen hat. Denn neben wertvollen Rohstoffen enthalten Elektro- und Elektronikgeräte gefährliche Substanzen wie Quecksilber, Blei, Cadmium und viele andere Stoffe. Wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, können sie Mensch und Umwelt gefährden.

Münchner Bürgerinnen und Bürger können ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte in haushaltsüblichen ...mehr

Gegen Gebühr können auch über den Sperrmülldienst Elektrogeräte abgeholt werden. ...mehr
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