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Bauabfälle

Bauabfälle entstehen bei Neu-, Umbau- und Abbruchmaßnahmen, sie enthalten eine Vielzahl verwertbarer Stoffe. Um eine Verwertung zu ermöglichen, sind sie bereits bei der Entstehung voneinander und von anderen Abfällen getrennt zu halten.

 Bauabfälle werden in vier Hauptgruppen untergliedert:

1. Bauschutt

Überbegriff

Abfälle

Entsorgungsweg

Bauschutt ohne Störstoffe

Beton und Mauerwerk, Ziegel- und Gesteinsbrocken, Keramik- und Porzellanmaterialien, Fliesenlegerprodukte

Sortier- und Verwertungsbetriebe
Kiesgruben

Ziegelschutt

reiner Ziegelschutt

Aufbereitung im Ziegelschuttwerk, Firma Stadler (Garching)

Bauschutt mit Störstoffen

unsortierter Bauschutt, Steine mit Rußanhaftung

Sortieranlage für Sperrmüll, Bauschutt und Gewerbemüll (AR-Recycling)

Künstliche Mineralfasern

 (Glas-, Stein- und Mineralwolle, Dämmmaterial)
Asbestzement

Entsorgungspark Freimann (größere Mengen)

Verunreinigter Bauschutt

mit schädlichen Stoffen (z.B. Öl, PAK) verunreinigter Bauschutt

siehe Altlasten

2. Erd- und Bodenaushub

Überbegriff

Abfälle

Entsorgungsweg

Verwertbarer Bodenaushub

Rotlage, Bodenaushub

siehe Bodenaushub

Verunreinigter Bodenaushub

belastete Böden und Aushubmaterialien, kontaminiertes Erdreich, Altlasten

siehe Altlasten

3. Straßenaufbruch 

Überbegriff

Abfälle

Entsorgungsweg

Bitumenhaltiger

 

Asphalt, Teer, Bitumen Vergussmassen

siehe Bitumen

Teerhaltiger Straßenaufbruch

siehe Teer

4. Baustellenabfälle 

Überbegriff

Abfälle

Entsorgungsweg

Verwertbare Baustellenabfälle Straßenaufbruch

Ziegelschutt, Bau- und Abbruchholz, Transportverpackungen, sonstige Wertstoffe

siehe Bauschutt

siehe Holz

Sonderabfälle, gefährliche Abfälle

lösemittelhaltige Farben und Lacke

siehe gefährliche Abfälle

Problematische Inhaltsstoffe:

Bei Gebäudeabbrüchen findet man häufig schadstoffverunreinigte Baustoffe. 
Durch industrielle Nutzung oder unsachgemäßen Umgang können verschiedene Schadstoffe in den Untergrund gelangen. Eine Verunreinigung der Bausubstanz durch Vertropfen, Auslaufen oder Ausgasen dieser Stoffe ist ebenfalls möglich. 

Auch von vielen früher verwendeten Baustoffen weiß man heute, dass sie schadstoffbelastet und gesundheitsgefährdend sind. So wurden zum Beispiel im Isolier- und Brandschutzbereich sowie bei Dach- und Fassadenverkleidungen asbesthaltige Produkte verwendet, Kellerwände wurden mit teerhaltigen Anstrichen versehen oder Betonteile mit PCB-haltigen Dichtmassen verfugt.

Sachgerechter Umgang mit belasteten Bauabfällen:
Nicht erkannte Schadstoffbelastungen belasten die nähere Umgebung und gefährden die mit dem Abbruch Beschäftigten. Auf mögliche Schadstoffe in der Bausubstanz sollte deshalb auch bei Wohnhäusern immer geachtet werden.

Bei erkennbarer Belastung wird ein fachmännisches Behandlungs- und Kontrollkonzept erforderlich. Kontaminierter Bauschutt kann je nach Belastung auch gefährlicher Abfall sein, z.B. Asbest, Mineralfasern.

Größere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sind genehmigungspflichtig bei der Lokalbaukommission. Das RGU prüft dabei mögliche Belastungen im Bauwerk und Boden. Im Zweifelsfall muss eine nähere Untersuchung erfolgen.

Rechtliche Hintergründe:

Abfallablagerungs VO
Gewerbe- und Baustellenabfallsatzung
TRGS Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe
LAGA: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Altholz-Verordnung

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