Bauabfälle
Bauabfälle entstehen bei Neu-, Umbau- und Abbruchmaßnahmen, sie enthalten eine Vielzahl verwertbarer Stoffe. Um eine Verwertung zu ermöglichen, sind sie bereits bei der Entstehung voneinander und von anderen Abfällen getrennt zu halten.
Bauabfälle werden in vier Hauptgruppen untergliedert:
1. Bauschutt
Überbegriff | Abfälle | Entsorgungsweg |
Bauschutt ohne Störstoffe | Beton und Mauerwerk, Ziegel- und Gesteinsbrocken, Keramik- und Porzellanmaterialien, Fliesenlegerprodukte | Sortier- und Verwertungsbetriebe |
Ziegelschutt | reiner Ziegelschutt | Aufbereitung im Ziegelschuttwerk, Firma Stadler (Garching) |
Bauschutt mit Störstoffen | unsortierter Bauschutt, Steine mit Rußanhaftung | Sortieranlage für Sperrmüll, Bauschutt und Gewerbemüll (AR-Recycling) |
(Glas-, Stein- und Mineralwolle, Dämmmaterial) | Entsorgungspark Freimann (größere Mengen) | |
Verunreinigter Bauschutt | mit schädlichen Stoffen (z.B. Öl, PAK) verunreinigter Bauschutt | siehe Altlasten |
2. Erd- und Bodenaushub
Überbegriff | Abfälle | Entsorgungsweg |
Verwertbarer Bodenaushub | Rotlage, Bodenaushub | siehe Bodenaushub |
Verunreinigter Bodenaushub | belastete Böden und Aushubmaterialien, kontaminiertes Erdreich, Altlasten | siehe Altlasten |
3. Straßenaufbruch
Überbegriff | Abfälle | Entsorgungsweg |
Bitumenhaltiger
| Asphalt, Teer, Bitumen Vergussmassen | siehe Bitumen |
Teerhaltiger Straßenaufbruch | siehe Teer |
4. Baustellenabfälle
Überbegriff | Abfälle | Entsorgungsweg |
Verwertbare Baustellenabfälle Straßenaufbruch | Ziegelschutt, Bau- und Abbruchholz, Transportverpackungen, sonstige Wertstoffe | siehe Bauschutt siehe Holz |
Sonderabfälle, gefährliche Abfälle | lösemittelhaltige Farben und Lacke | siehe gefährliche Abfälle |
Bei Gebäudeabbrüchen findet man häufig schadstoffverunreinigte Baustoffe.
Durch industrielle Nutzung oder unsachgemäßen Umgang können verschiedene Schadstoffe in den Untergrund gelangen. Eine Verunreinigung der Bausubstanz durch Vertropfen, Auslaufen oder Ausgasen dieser Stoffe ist ebenfalls möglich.
Auch von vielen früher verwendeten Baustoffen weiß man heute, dass sie schadstoffbelastet und gesundheitsgefährdend sind. So wurden zum Beispiel im Isolier- und Brandschutzbereich sowie bei Dach- und Fassadenverkleidungen asbesthaltige Produkte verwendet, Kellerwände wurden mit teerhaltigen Anstrichen versehen oder Betonteile mit PCB-haltigen Dichtmassen verfugt.
Sachgerechter Umgang mit belasteten Bauabfällen:
Nicht erkannte Schadstoffbelastungen belasten die nähere Umgebung und gefährden die mit dem Abbruch Beschäftigten. Auf mögliche Schadstoffe in der Bausubstanz sollte deshalb auch bei Wohnhäusern immer geachtet werden.
Bei erkennbarer Belastung wird ein fachmännisches Behandlungs- und Kontrollkonzept erforderlich. Kontaminierter Bauschutt kann je nach Belastung auch gefährlicher Abfall sein, z.B. Asbest, Mineralfasern.
Größere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sind genehmigungspflichtig bei der Lokalbaukommission. Das RGU prüft dabei mögliche Belastungen im Bauwerk und Boden. Im Zweifelsfall muss eine nähere Untersuchung erfolgen.
Rechtliche Hintergründe:
Abfallablagerungs VO
Gewerbe- und Baustellenabfallsatzung
TRGS Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe
LAGA: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Altholz-Verordnung


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