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Annahmebedingungen

Sie können einmal pro Tag insgesamt 2 Kubikmeter Abfälle anliefern. Das ist ungefähr soviel, wie in einem PKW-Kombi Platz hat. Größere Mengen (ausgenommen: Problemmüll) können Sie beim Wertstoffhof im Entsorgungspark Freimann abgeben.

SeitenanfangSeitenanfangWer darf anliefern?

  • Private Münchner Haushalte
  • Gewerbebetriebe, die das 3-Tonnen-System nutzen
    Gewerbebetriebe dürfen jedoch keine Abfälle aus ihrer Tätigkeit beim Kunden abgeben, z. B. wie das von einer Sanitärfirma ausgetauschte Waschbecken und gewerbespezifische Abfälle wie einen Gastronomiekühlschrank. Sperrmüll und Wertstoffe müssen nach Art und Menge haushaltsüblich sein. Vertreiber von Elektrogeräten dürfen nur eingeschränkt anliefern.
  • Hausmeister mit Anliefergenehmigung

Privatpersonen benötigen bei der Anlieferung einen Nachweis, der ihren Münchner Wohnsitz belegt (Personalausweis, Gebührenbescheid oder Meldebescheinigung). Gewerbebetriebe, die das 3-Tonnen-System nutzen, müssen beim Anliefern ihren Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung vorweisen.

Hausverwaltungen erhalten für ihre Hausmeister eine Anliefergenehmigung vom Abfallwirtschaftsbetrieb:

Abfallwirtschaftsbetrieb München - Satzungsvollzug

Tel. 089 233-31113

Fax 089 233-31182

satzungsvollzug.awm@muenchen.de

SeitenanfangSeitenanfangMengenbegrenzungen

Für einige Abfallarten gelten spezielle Mengengrenzen:

Abfallart

Maximale Anliefermenge pro Tag und Haushalt

Asbestzementprodukte

2 Einzelteile, Kantenlänge maximal 70 Zentimeter, staubdicht verpackt

Bauschutt

0,1 Kubikmeter

Elektrogeräte

in haushaltsüblicher Menge

Fenster, ausgeglast

2 Stück

Fotochemikalien

10 Liter

Gartenabfälle

1 Kubikmeter
Äste bis 1,5 Meter Länge und 30 cm Durchmesser

Kühl- und Gefriergeräte

je ein Stück

Leuchtstoffröhren

bis 50 Stück
(Keine Anlieferung am Wertstoffhof Lochhausener Straße 32, außer mittwochs von 9-15 Uhr und Freitag von 9-12 Uhr.)

Mineralfaserabfälle

70 Liter, staubdicht verpackt

Sperrmüll

2 Kubikmeter

Problemmüll

25 Kilogramm

Türblatt, mit oder ohne Türstock

1 Stück

Generell gilt: Wird eine der Mengenbegrenzungen überschritten, ist eine Teilabladung nicht gestattet. Haben Sie zum Beispiel 0,3 Kubikmeter Bauschutt dabei, dürfen Sie nicht 0,1 Kubikmeter davon abladen

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