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Bauschutt

Abfallgruppe: Bauabfälle

Zum Bauschutt zählen mineralische Abfälle (z. B. Beton, Fliesen und Keramik, Mörtel, Putz, Steine ohne Rußanhaftung und Ziegel), die während und durch eine Baumaßnahme anfallen.

Privathaushalte können Bauschutt an den Wertstoffhöfen entsorgen. Voraussetzung ist, dass es sich um reinen Bauschutt handelt, der nichts anderes enthält als: 

  • Beton, Steine ohne Rußanhaftung, Ziegel, Sand
  • ausgehärteten Mörtel
  • Fensterglas
  • Fliesen, Keramik, Porzellan

Größere Bau- oder Aushubmaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Im Zuge der Genehmigung prüft das Referat für Gesundheit und Umwelt dabei mögliche Belastungen im Bauwerk und Boden sowie mögliche Gefährdungen der Umgebung. Im Zweifelsfall muss eine nähere Untersuchung durch Fachbetriebe erfolgen. Danach trifft die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung für die weitere Behandlung.

 SeitenanfangWertstoffhof für Privathaushalte

An den Wertstoffhöfen können Sie pro Tag höchstens 0,1 Kubikmeter (100 Liter) Bauschutt entsorgen!

Bitte beachten Sie, dass Steine mit Rußanhaftungen (z.B. Kaminsteine, Steine aus Holzbefeuerungen) nicht am Wertstoffhof angenommen werden.

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