Asbest
Asbestfasern kommen in Asbestzementprodukten wie Blumenkästen, Pflanzschalen, Fassaden- und Welleternitplatten vor.
Mineralfasern wurden zur Wärmedämmung, dem Schall- oder Brandschutz eingesetzt und fanden in Platten, Matten und Filzen aus Keramikfasern, Stein- oder Glaswolle Einsatz.
Siehe auch Nachtspeicheröfen.
Asbest- und Mineralfasern gefährden Ihre Gesundheit, wenn sie eingeatmet werden. Sie sind mikroskopisch klein und im menschlichen Lungengewebe nicht mehr abbaubar.
Gehen Sie daher mit diesen Abfällen vorsichtig um. Bitte werfen, brechen und zersägen Sie diese Produkte keinesfalls.
Besonders beim Umgang mit schwachgebundenem Asbest (z.B. in Nachtspeicheröfen, alten Toastern, Haartrocknern, Bügeleisen, Warmhalteplatten und Durchlauferhitzern) ist äußerste Vorsicht geboten.
Asbestzement-Produkte aus festgebundenem Asbest wie Fassadenplatten, Welleternit, Pflanzschalen oder Blumenkästen dürfen nicht geworfen, gebrochen oder zersägt werden. Bitte befeuchten Sie diese Abfälle, wenn Sie damit umgehen. Tragen Sie Handschuhe und eine Schutzmaske.
Wissenswertes für Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten,
Entsorgung von Asbestzementerzeugnissen finden Sie hier im Asbestmerkblatt.
Wenn Sie in München wohnen, können Sie an den Münchner Wertstoffhöfen geringe Mengen kostenlos abgeben.
Asbestzement: maximal zwei Einzelteile, z.B. 2 Blumenkästen, Pflanzschalen oder einzelne Fassadenplatten mit einer Kantenlänge bis maximal 70 cm.
Mineralfasern: maximal einen Sack bis zu 70 Liter.
Liefern Sie Asbest- oder Mineralfaserabfälle unbedingt befeuchtet und staubdicht verpackt an. Verwenden Sie dazu reißfeste Kunststofffolien oder -säcke, die Sie mit Paketklebeband oder Draht staubdicht verschließen. Unverpackte Abfälle werden aus Arbeitsschutzgründen nicht angenommen.
Produkte aus Asbestzement in größeren Mengen können Sie mit einer Anliefergenehmigung zum Entsorgungspark Freimann bringen.
Siehe auch Annahmebedinungen am Entsorgungspark Freimann.
Für größere Anliefermengen müssen die Produkte angefeuchtet sein und in spezielle Plastiksäcke, die so genannten Big Bags verpackt sein.
Asbestzementabfälle sind in maximal 1-Kubikmeter Big-Bags und Mineralfaserabfälle sind in maximal 2-Kubikmeter Big-Bags zu verpacken.
Bei Mineralfasern bis maximal 2 Säcke á 70 Litern genügt die Verpackung in reißfesten Foliensäcken, die staubdicht verschlossen sind.
Bei Asbestzement bis maximal 150 kg bitte die einzelnen Packungen so klein halten, dass sie von Hand abgeladen werden können.
Unverpackte Abfälle werden aus Arbeitsschutzgründen nicht angenommen.
Gewerbebetriebe mit einer Gesamtmenge von mehr als 2 Gewichtstonnen solcher Abfälle pro Jahr benötigen zusätzlich einen gültigen Entsorgungsnachweis.
Hinweis: Asbesthaltige Brandschutzplatten, Dämmmaterialien und schwachgebundene Bauasbestteile dürfen ausschließlich durch Fachfirmen ausgebaut und von Transportunternehmen mit spezieller Transportgenehmigung transportiert werden.


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