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Abwasser

Entsorgung für Privathaushalte

Als Abwasser bezeichnet man u.a. das durch den menschlichen Gebrauch verunreinigte sog. Schmutzwasser, das Industrieabwasser, das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser sowie das anfallende Fremdwasser, welches in die Kanalisation durch bauliche Schäden eintritt.

Unter Schmutzwasser fällt z.B. häusliches Abwasser aus Toiletten (Fäkal- oder Schwarzwasser), Abwasser aus Sanitäreinrichtungen, Abwasser aus Küchen- und Waschmaschinen (Wasch- oder Grauwasser und Abwasser aus Betrieben, die in die öffentliche Kanalisation ableiten).

Unter Industrieabwasser versteht man industrieeigene Abwässer, die meist hoch belastet sind und deshalb oft in industrieeigenen Anlagen behandelt werden.

Auch die bei der Tierhaltung anfallende Gülle ist eine Abwasserart.

Problematische Inhaltsstoffe:
  • Zehrstoffe (z.B. Harnsäure) sind biologisch abbaubar und führen bei anaeroben  Abbauprozessen zu Geruchsbelästigungen.
  • Nährstoffe (z.B. Stickstoff- und Phosphorverbindungen) führen zur Eutrophierung der Gewässer
  • Schadstoffe wie Gifte, Schwermetall, synthetische organische Substanzen
  • schädliche Bakterien, Viren, Pilze

Rechtliche Hintergründe:

Die Entsorgungspflicht ist in Bundesgesetzen nicht geregelt. In §18a des Wasserhaushaltsgesetzes werden die Länder verpflichtet, Körperschaften des öffentlichen Rechts als Abwasserbeseitigungspflichtige zu bestimmen. In den Landeswassergesetzen sind dazu in der Regel die Gemeinden verantwortlich gemacht, in deren Gebiet das Abwasser anfällt. Kleinere kommunale Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) sind häufig zu sog. Abwasserzweckverbänden zusammengefasst.

In München zuständig ist das Baureferat, Münchner Stadtentwässerung:

Stadtentwässerung (MSE)

Tel. 089 233-96 071
E-Mail: kundenservice.mse@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/mse

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