Verkaufsverpackungen
Verkaufsverpackungen sind die Verpackungen, die der Endverbraucher zum Transport oder bis zum Verbrauch der Waren verwendet (z.B. Zahnpastatuben, Milchdosen und Mehltüten). In München können Sie die Verkaufsverpackungen, nach Wertstoffarten getrennt, in die entsprechenden Container auf den Wertstoffinseln werfen. An den Wertstoffhöfen können nur noch großvolumige, sperrige Verpackungen entsorgt werden.
Siehe auch Glas, Getränkedosen, Grüner Punkt, Konservendosen, Kunststoffe, Kunststoffe (sperrig) und Verbundverpackungen.
- Chlor, das bei der Verbrennung von PVC freigesetzt wird und Dioxine und Furane bildet.
- Weichmacher wie Phtalate (z.B. DEHF) mit Verdacht auf nervenschädigender und krebserregender Wirkung.
- Giftige Flammschutzmittel.
- Schwermetalle als Farbstoffe.
Rechtliche Hintergründe:
Laut Hausmüllentsorgungssatzung § 5 (2) ist die Einrichtung eigener Erfassungssysteme für Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten auf anschlusspflichtigen Grundstücken untersagt.
An den Wertstoffhöfen werden ausschließlich großvolumige Verkaufsverpackungen angenommen, die nicht in die Einwurföffnungen der Container an den Wertstoffinseln passen.


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