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Medikamente

Entsorgung für Privathaushalte
Entsorgung für Gewerbe

Präparate, die Sie nicht aufgebraucht haben können Sie bei der Problemstoffannahme der Wertstoffhöfe und beim Giftmobil kostenfrei abgeben.
Entsorgen Sie bitte auf keinen Fall Arzneimittel über das Waschbecken oder die Toilette. Gewässer könnten verunreinigt werden.

Problematische Inhaltsstoffe:

Arzneimittel enthalten medizinisch wirksame Stoffe, die bei falscher Dosierung lebensgefährlich sein können, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Mittel und Zytostatika (Medikamente zur Krebsbehandlung). Problematisch sind auch Salben mit Quecksilberanteilen und FCKW-haltige Asthma-Sprays.

Alle Stoffe müssen auf dem Beipackzettel deklariert werden. Auf Quecksilber deuten u.a. folgende Namen hin: Thiomersal, Natriumtrimerfonat, Hydragraphen, Merbromin, Otimerat Natrium, Merysalyl, sowie Verbindungen, die Quecksilber (Lateinisch: mercurium) im Namen führen. FCKW in älteren Asthma Sprays (FCKW-Verbot seit Jan. 2001).

Derartige Medikamente dürfen niemals über die Restmülltonne entsorgt werden.

Vermeidungstipps:

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker vor dem Kauf nach Nebenwirkungen der Präparate. Verzichten Sie auch auf den Kauf von Großpackungen. Besorgen Sie sich nur Arzneimittel, die Sie auch anwenden. Lassen Sie sich bei der Entrümpelung Ihrer Hausapotheke vom Apotheker beraten.

Rechtliche Hintergründe

Altmedikamente aus Privathaushalten, mit Ausnahme von Zytostatika (Medikamente zur Behandlung von Krebs), gelten gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als ungefährliche Abfälle und sind dem Schlüssel 20 01 32 zugeordnet. Dennoch sollten aus Sicherheitsgründe Medikamente aus Privathaushalten ausschließlich an der Problemstoffannahme am WSH oder beim Giftmobil entsorgt werden.

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