Infomaterialien für Gewerbebetriebe

Die auf dieser Seite gelisteten Faltblätter und Infomaterialien sind für Gewerbebetreibende konzipiert. Beachten Sie auch unsere Infomaterialien für Privathaushalte und Hausverwaltungen.

SeitenanfangSeitenanfangServiceangebote

Unsere Leistungen für Gewerbebetriebe

Sie suchen fachliche Beratung für Ihr betriebliches Abfallkonzept?
Sie möchten das Münchner 3-Tonnen-System nutzen?
Sie wollen einen leistungsstarken und zuverlässigen Entsorger beauftragen?

Dann ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München Ihr idealer Partner. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit langjähriger Erfahrung garantieren wir Ihnen absolute Rechtssicherheit. Wir halten hohe Umweltstandards ein und entsorgen Ihre Abfälle kostengünstig.

Serviceangebote  (PDF-Datei, 189 kB)

SeitenanfangSeitenanfangAdressenliste

Mit folgenden Adressen und Ansprechpartnern möchten wir Gewerbebetriebe zum Thema Abfallwirtschaft informieren.

Sie erhalten einen Überblick über Entsorgungs-, Verwertungs- und Behandlungsanlagen und finden Ansprechpartner bei Ämtern und Behörden sowie alles Notwendige zum Thema Rücknahme von Verpackungen. – Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Adressenliste (PDF-Datei, 124 kB)

SeitenanfangSeitenanfangBüroabfälle

Mit dieser Information möchten wir Verwaltungsbetriebe unterstützen, eine moderne Abfallentsorgung zu konzipieren und umzusetzen. Sie finden hier praktische Vorschläge, mit denen Sie die Abfallentsorgung funktionell und ohne größeren Aufwand regeln können.

Büroabfälle (PDF-Datei, 124 kB)

SeitenanfangSeitenanfangMedizinische Abfälle

Rezepte für den richtigen Umgang mit Abfällen aus dem Gesundheitsdienst

Gerade die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wirft oftmals Probleme auf. Eine Vielzahl unterschiedlichster Arten von medizinspezifischen Abfällen gilt es auf dem jeweils vorgeschriebenen Weg zu sammeln, zu lagern und zu transportieren, so dass es auf keinen Fall zu einer Gefährdung der Allgemeinheit kommen kann.

Medizinische Abfälle  (PDF-Datei, 125 kB)

SeitenanfangSeitenanfangGebühren und Maße von Abfallbehältern

Informationsmaterial zu den Kosten

  • Die Gebühren für Restmüll, Papier und Bio im Einzelnen
  • Die Gebühren für das Komplettangebot 3-Tonnen-System
  • Die Maße unserer Abfallbehälter

Für die Abholung größerer Abfallmengen können Sie unseren Containerdienst beauftragen. Die Abfälle werden dann in kundeneigenen (Press-)Containern oder in Containern des Abfallwirtschaftsbetriebes transportiert und entsorgt – auf Abruf oder nach einem festen Turnus.

Infoblatt Gebühren als PDF-Datei
Infoblatt Gebühren (Druck in schwarz-weiß) als PDF-Datei

SeitenanfangSeitenanfangDie Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordung Restmüllentsorgung für Münchner Unternehmen

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zielt darauf ab, durch eine weitgehende Getrennthaltung der Abfälle am Entstehungsort die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sicherzustellen. Die entscheidende Neuerung für Gewerbebetriebe findet sich in Paragraph 7 der Verordnung. Der Bundesgesetzgeber schreibt hier vor, dass jeder Gewerbebetrieb in angemessenem Umfang Behälter zur Erfassung von gewerblichen Siedlungsabfällen (Restmüll) vom städtischen Entsorgungsbetrieb abfahren lassen muss. Die Umsetzung ist in den städtischen Satzungen zu regeln.

Gewerbeabfallverordnung (PDF-Datei)

SeitenanfangSeitenanfangMüllräume und Müllbehälter-Standplätze

Vorschriften und Hinweise

Die wichtigsten Kriterien für die Planung von Müllräumen und Müllbehälter-Standplätzen hat der Abfallwirtschaftsbetrieb München für Sie in diesem Infoblatt zusammengestellt. Die Angaben basieren auf Münchner Satzungen sowie Bestimmungen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes.

Architekten und Bauherren werden gebeten, die jeweils zutreffenden Vorschriften und Hinweise zu beachten und einzuhalten. Persönliche Beratung zu Räumen und Plätzen für Abfallbehälter gibt es unter der Telefon-Nummer 089 233-31261. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Info-Center.

Müllräume und Müllbehälter-Standplätze (PDF-Datei 115 kB)

SeitenanfangSeitenanfangInformationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Für Gewerbebetriebe und Öffentliche Auftraggeber

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat der Öffentlich Rechtliche Entsorger (ÖRE) auf seinen Sammelstellen allein solche Geräte unentgeltlich zu sammeln, die von privaten Haushalten stammen. Als private Haushalte gelten neben den tatsächlichen Privathaushalten auch sonstige Herkunftsbereiche, beispielsweise Gewerbebetriebe und Öffentliche Auftraggeber, bei denen Altgeräte anfallen, die von der Beschaffenheit und Menge mit den in Privathaushalten an-fallenden Altgeräten vergleichbar sind. Demzufolge sind Geräte, die nach Zahl und/oder Art nicht mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind von der Anlieferung auf den Wertstoffhöfen und am Entsorgungspark Freimann ausgeschlossen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (PDF-Datei, 22 kB)

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