Tierkörperbeseitigung und Speiseabfallentsorgung

Seit dem 01.01.2006 ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) für Angelegenheiten des Tierkörperbeseitigungsrechts und der Speiseabfallentsorgung zuständig.

Tierkörperbeseitigung

Verendete Tiere, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, unterliegen dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht. Diese Abfälle müssen so entsorgt werden, dass eine Verbreitung von Seuchenerregern nicht möglich ist. Die Entsorgung muss deshalb in Tierkörperbeseitigungsanlagen oder solchen Anlagen erfolgen, die eine sichere Erregerabtötung gewährleisten.

Speiseabfallverwertung

Die Verwertung und Beseitigung von Küchen- und Speiseabfällen unterliegt je nach Herkunft und Zweckbestimmung dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht oder dem Abfallrecht.

Der AWM empfiehlt, die gewerblichen Küchen- und Speiseabfälle aus hygienischen Gründen über eine separate Speiseabfalltonne zu entsorgen.

Geeignete Entsorgungsunternehmen und nähere Informationen erhalten Sie bei:

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen:
Bundesgesetz Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.1.2004
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz '04 (PDF-Datei)

Bundesverordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 27.7.2006
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz '06 (PDF-Datei)

EU-Verordnung für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte vom 03.10.2002
Zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte '02 (PDF-Datei)

Hinweise für private Haushalte:

Hier finden Sie Informationen für private Tierbesitzer und Hinweise beim Auffinden von toten Fundtieren auf öffentlichem Grund.

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