Gewerbeabfallverordnung

Der Bundesgesetzgeber hat am 1. Januar 2003 die Gewerbeabfallverordnung in Kraft gesetzt. Die Verordnung zielt darauf ab, durch Getrennthaltung der Abfälle am Entstehungsort die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sicherzustellen. Paragraph 7 der Verordnung schreibt vor, dass jeder Gewerbebetrieb in angemessenem Umfang Behälter für Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) vom städtischen Entsorgungsbetrieb abfahren lassen muss.

Trennpflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle (PDF, 92 kB)

Die Einführung der Restmülltonne für Gewerbebetriebe in München
Die Bundesverordnung ist von der Landeshauptstadt in örtliches Recht umzusetzen. Entsprechende Satzungsänderungen sind seit 11.7.2003 in Kraft. Zur Einführung der kommunalen Restmülltonne für Gewerbebetriebe hat der Abfallwirtschaftsbetrieb ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten empfiehlt zur Berechnung des Restmüllvolumens für die jeweilige Branche folgenden Berechnungsmaßstab, der auf Angaben von Münchner Gewerbebetrieben und den Mustersatzungen von Bund und Bayern basiert.

Folgende Volumenangaben sind nur bei guter Trennung zu realisieren. Maßgeblich ist das anfallende Restmüllvolumen:

Branchen

Berechnungsmaßstab

Verwaltungen

4 Liter pro Mitarbeiter und Woche

Industrie und Handwerk

7,5 Liter pro Mitarbeiter und Woche

Lebensmittelhandel

20 Liter pro Mitarbeiter und Woche

Sonstiger Handel

7,5 Liter pro Mitarbeiter und Woche

Gaststätten

40 Liter pro Mitarbeiter und Woche

Hotels

2,5 Liter pro Bett und Woche

Krankenhäuser

12,5 Liter pro Bett und Woche

Schulen

1,5 Liter pro Schüler und Woche

Den Text der Gewerbeabfallverordnung (PDF-Datei, 30 KB) können Sie im Wortlaut nachlesen.
Wie die Gewerbeabfallverordnung in München geregelt ist, erfahren Sie in der Broschüre  "Die Gewerbeabfallverordnung - Restmüllentsorgung für Münchner Unternehmen" (PDF-Datei).

Volumenrechner Abfallgebühren für Gewerbebetriebe

Das vorausichtliche Volumen basiert auf unverbindlichen Erfahrungswerten des AWM.

 

Geben Sie die Branche und die Mitarbeiteranzahl an und klicken Sie anschließend auf "Berechnen". Der Volumenrechner zeigt die zu erwartene Menge an Restmüll an.

 

Tipp

Hier finden Sie Informationen zur Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe. Müllbehälter können Sie online über unser Formular-Center bestellen.

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