Gewerbeabfallverordnung
Der Bundesgesetzgeber hat am 1. Januar 2003 die Gewerbeabfallverordnung in Kraft gesetzt. Die Verordnung zielt darauf ab, durch Getrennthaltung der Abfälle am Entstehungsort die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sicherzustellen. Paragraph 7 der Verordnung schreibt vor, dass jeder Gewerbebetrieb in angemessenem Umfang Behälter für Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) vom städtischen Entsorgungsbetrieb abfahren lassen muss.
Trennpflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle (PDF, 92 kB)
Die Einführung der Restmülltonne für Gewerbebetriebe in München
Die Bundesverordnung ist von der Landeshauptstadt in örtliches Recht umzusetzen. Entsprechende Satzungsänderungen sind seit 11.7.2003 in Kraft. Zur Einführung der kommunalen Restmülltonne für Gewerbebetriebe hat der Abfallwirtschaftsbetrieb ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten empfiehlt zur Berechnung des Restmüllvolumens für die jeweilige Branche folgenden Berechnungsmaßstab, der auf Angaben von Münchner Gewerbebetrieben und den Mustersatzungen von Bund und Bayern basiert.
Folgende Volumenangaben sind nur bei guter Trennung zu realisieren. Maßgeblich ist das anfallende Restmüllvolumen:
Branchen | Berechnungsmaßstab |
Verwaltungen | 4 Liter pro Mitarbeiter und Woche |
Industrie und Handwerk | 7,5 Liter pro Mitarbeiter und Woche |
Lebensmittelhandel | 20 Liter pro Mitarbeiter und Woche |
Sonstiger Handel | 7,5 Liter pro Mitarbeiter und Woche |
Gaststätten | 40 Liter pro Mitarbeiter und Woche |
Hotels | 2,5 Liter pro Bett und Woche |
Krankenhäuser | 12,5 Liter pro Bett und Woche |
Schulen | 1,5 Liter pro Schüler und Woche |
Den Text der Gewerbeabfallverordnung (PDF-Datei, 30 KB) können Sie im Wortlaut nachlesen.
Wie die Gewerbeabfallverordnung in München geregelt ist, erfahren Sie in der Broschüre "Die Gewerbeabfallverordnung - Restmüllentsorgung für Münchner Unternehmen" (PDF-Datei).
Volumenrechner Abfallgebühren für Gewerbebetriebe
Geben Sie die Branche und die Mitarbeiteranzahl an und klicken Sie anschließend auf "Berechnen". Der Volumenrechner zeigt die zu erwartene Menge an Restmüll an.
Tipp
Hier finden Sie Informationen zur Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe. Müllbehälter können Sie online über unser Formular-Center bestellen.


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