Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
Informationen für nachweispflichtige Abfallanlieferer am Entsorgungspark Freimann.
Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen verpflichtet, das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) durchzuführen. Dabei müssen sie den Entsorgungsweg von gefährlichen Abfälle anhand von elektronisch erstellten Nachweisen sowie Begleit- und Übernahmescheinen dokumentieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und in Registern speichern.
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Geltungsbereich
Pflicht zum Durchführen des elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahrens (eANV):
Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen
Nicht betroffen vom eANV sind:
- Erzeuger von gefährlichen Abfällen bei Kleinmengen unter 2 Gewichtstonnen/Jahr
- Erzeuger, Beförderer und Entsorger von ungefährlichen Abfällen
- Privathaushalte
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So können Sie am eANV teilnehmen
- Nutzung eines entsorgerunabhängigen Webportals eines eANV-Providers, z.B. www.zedal.de, www.nsuite.de, www.eanvportal.de und weitere Anbieter.
- Inanspruchnahme eines IT-Dienstleisters, der für das eANV eine spezifische Softwarelösung anbietet
- Direkte Nutzung des sogenannten Länder-eANV nach Registrierung unter www.zks-abfall.de. Die Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) für das eANV bietet ein kostenfreies Rumpfsystem, in dem Sie Entsorgungsnachweise und Begleitscheine eingeben und versenden können.
- Registrierung im ZKS
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich vor der Teilnahme am eANV mit Ihrer behördlichen Erzeuger-/ Beförderernummer bei der ZKS registrieren und dort ein Postfach einrichten lassen - entweder direkt bei der ZKS, über das Portal Ihres Providers oder über Ihren IT-Dienstleister.
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Das eANV im AWM
Der AWM hat zum 01.12.2011 vom ebegleitschein-Portal auf die Portallösung der Firma Fritz & Macziol GmbH gewechselt.
Sämtliche gültigen elektronische Dokumente wurden in das neue eANV-System übertragen. Die Postfachadresse des Entsorgungsparks Freimann in der ZKS bleibt unverändert erhalten und wurde lediglich auf den neuen Provider umgestellt:
I162S0006
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Entsorgungspark Freimann,
Zwischenlager
Werner-Heisenberg-Allee 62
80939 München
Senden Sie deshalb auch künftige Ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für Anlieferungen von Asbestabfällen und Künstlicher Mineralwolle am Entsorgungspark Freimann an diese Zieladresse in der ZKS.
Was müssen Sie bei der Anlieferung gefährlicher Abfälle am Entsorgungspark Freimannn vorlegen?
- Anlieferberechtigung des AWM
- Kundenkarte des AWM
- Ausdruck des signierten elektronischen Begleitschein aus dem eANV-System
Sie erhalten nach der Ausfahrtsverwiegung einen Wiegeschein.
Ihr im ebegleitschein-Postfach des AWM hinterlegter elektronischer Begleitschein wird von uns elektronisch signiert und automatisch an die ZKS-Postfächer des Erzeugers, Beförderers und der zuständigen Behörden versandt.
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Weitere Informationen zum eANV
Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Leitfaden zur Einführung des eANV für KMU (PDF-Datei, 857 kB)
Das elektronische Abfallnachweisverfahren kommt (PDF-Datei, 256 kB)
Weitere Informationen:
http://www.zks-abfall.de
http://www.lfu.bayern.de/abfall/fachinformationen/zentrale_stelle_abfallueberwachung/abfallnachweisverfahren_eanv/index.htm
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Weitere Informationen zur elektronischen Signatur
Information der IHK München und Oberbayern:
Die elektronische Signatur und ihre Verwendung beim elektronischen Abfallbegleitschein (PDF-Datei, 197 kB)
Weitere Informationen:
http://www.s-trust.de/index2.htm
https://www.d-trust.net/internet/content/signaturkarten.html
htto://www.signtrust.de







