Entsorgungspark Freimann

Der Entsorgungspark Freimann ist die Anlaufstelle für die Abgabe von Nachtspeicheröfen und Asbest/Mineralfasern.

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Abfallart


Gebühren
in Euro pro Gewichtstonne*

Asbestzement, Mineralfasern
Merkblatt Asbest (PDF-Datei, 108 kB)
Abgabe nur mit Anliefergenehmigung.

Bitte beachten Sie die Anlieferbedingungen:

Sie können wöchentlich maximal 18 Megagramm Asbestzement und/oder 5 Megagramm künstliche Mineralfasern anliefern. Ab einer Gesamtmenge von mehr als 2 Megagramm pro Jahr müssen Sie Entsorgungsnachweise (mit EN/SN und Begleitschein) führen. Die Formulare sind ab 1.4.2010 elektronisch zu erstellen.
Hier finden Sie Informationen zum elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahren - eANV.

Mengen bis 150 Kilogramm Asbestzement und bis zu 2 Säcke a 70 Liter Mineralwolle:
Anlieferung in reißfesten Foliensäcken, staubdicht verschlossen. Bitte halten Sie die einzelnen Packungen so klein, dass sie von Hand abgeladen werden können.

Mengen ab 150 Kilogramm Asbestzement sowie ab 2 Säcke a 70 Liter Mineralwolle:
Anlieferung in wiederverladbaren Big-Bags mit Halteschlaufen.

Unverpackte Abfälle werden aus Arbeitsschutzgründen nicht angenommen.
Anlieferbedingungen (PDF-Datei, 86 kB)

163,75

Nachtspeicheröfen (unzerlegt und staubdicht verpackt,),
Abgabe nur mit Anliefergenehmigung

123,73

* Mengen unter 100 kg werden pauschal mit 15 Euro berechnet.

Links zu Rechtsvorschriften:
Anlieferbedingungen - Betriebsordnung Entsorgungspark Freimann (PDF-Datei, 90 kB)
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (PDF-Datei, 71 kB)
Nachweisverordnung (PDF-Datei, 51 kB)
Abfallratgeber der Bayerischen Staatsregierung

SeitenanfangSeitenanfangDas können Sie nicht abgeben

  • gefährliche Abfälle nach der Gefahrstoffverordnung (Problemabfälle, schwermetall- und ölhaltige Stoffe, lösungsmittelhaltige Materialien, Chemikalien etc.), ausgenommen Asbestabfälle und Mineralfaserabfälle
  • flüssige Abfälle aller Art
  • Verpackungsabfälle
  • brennbare Abfälle, Restmüll
  • Streusplitt
  • inertes Material (Beton, Steine, Bauschutt, Bodenaushub etc.)
  • Gartenabfälle
  • Elektronikschrott
  • Sperrmüll
  • Metalle

SeitenanfangSeitenanfangFormalitäten und Bestellung

Für die Anlieferung an der Deponie sind Formalitäten zu beachten:

Für das Anliefern benötigen Sie eine Anliefergenehmigung und Ihren Ausweis. Bitte beachten Sie auch die Anlieferbedingungen Entsorgungspark Freimann (PDF-Datei, 87 kB).

Abfall

gefährliche Abfälle ab 2000 kg pro Jahr

Formalität

Sie brauchen einen gültigen Entsorgungsnachweis und Abfall-Begleitscheine
Informationen zum Elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahren - eANV

oder Sie lassen Ihre Abfälle über einen Sammelentsorgungsnachweis Ihres Abfallbeförderers entsorgen (bis 2000 Kilogramm pro Jahr und Anfallstelle)

Dauerkunden erhalten auf Wunsch eine Kundenkarte:
Bestellung per E-Mail
Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Kundenkarte (PDF-Datei, 83 kB)

Informationen zur Einführung des elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahrens - eANV
Hier finden Sie Informationen für nachweispflichtige Anlieferer von gefährlichen Abfällen am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk Nord.

SeitenanfangSeitenanfangLageplan

Hinweis: Klicken Sie auf das Symbol Ballon, um die Adressangabe anzuzeigen.


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SeitenanfangSeitenanfangAdresse und Öffnungszeiten

Entsorgungspark Freimann

Tel. 089 233-96200

Fax 089 233-31014


Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7-16 Uhr
Freitag von 7-14 Uhr

Anfahrt: Autobahn A9 Richtung Nürnberg, Ausfahrt Fröttmaning

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