Entsorgungspark Freimann
Asbestabfälle, Mineralfaserabfälle und Nachtspeicheröfen aus dem Münchner Stadtgebiet müssen beim Entsorgungspark Freimann angeliefert werden.
Wussten Sie schon? Seit kurzem können Sie die hochwertigen Münchner Erden sowie weitere Qualitätsprodukte für den Garten im Entsorgungspark Freimann käuflich erwerben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Entsorgungspark Freimann
Wählen Sie eines der folgenden Themen:
Seitenanfang
Abfallarten und Kosten
Abfallart | Gebühren |
Asbestzement | 245,00 |
Mineralwolle | 390,00 |
Nachtspeicheröfen (unzerlegt und staubdicht verpackt) | --- |
* Mengen unter 100 kg werden pauschal mit 15 Euro berechnet.
Asbestzementabfälle bis 18.000 Kilogramm pro Woche und pro Entsorgungsnachweis müssen Sie am Entsorgungspark Freimann anliefern. Größere Mengen können Sie nach Abstimmung mit dem AWM direkt an der Deponie Außernzell anliefern. Weitere Informationen erhalten Sie beim AWM, Satzungsangelegenheiten.
Mineralwolle bis zu einer Menge von 5.000 Kilogramm pro Woche und pro Entsorgungsnachweis müssen Sie am Entsorgungspark Freimann anliefern. Größere Mengen müssen Sie zur Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH bringen.
Für den Entsorgungspark Freimann geeignete Abfälle nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
Seitenanfang
Verpackungsvorschriften
Asbestzement in Mengen bis 150 Kilogramm und Mineralwolle in Mengen bis zu 2 Säcken á 70 Liter muss in reißfesten Foliensäcken und staubdicht verschlossen angeliefert werden. Halten Sie die einzelnen Packungen bitte so klein, dass sie von Hand abgeladen werden können.
Asbestzement in Mengen von mehr als 150 Kilogramm und Mineralwolle in Mengen von mehr als 2 Säcken á 70 Liter muss in wiederverladbaren Big-Bags mit Halteschlaufen angeliefert werden.
Unverpackte Abfälle werden aus Arbeitsschutzgründen nicht angenommen.
Annahmebedingungen Asbest
Merkblatt Asbest
Annahmebedingungen Künstliche Mineralfasern / Mineralwolle
Links zu Rechtsvorschriften:
Anlieferbedingungen - Betriebsordnung Entsorgungspark Freimann
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
Nachweisverordnung
Abfallratgeber der Bayerischen Staatsregierung
Seitenanfang
Formalitäten
Für das Anliefern benötigen Sie eine Anliefergenehmigung und Ihren Ausweis. Bitte beachten Sie auch die Anlieferbedingungen Entsorgungspark Freimann (PDF-Datei).
Ab einer Gesamtmenge von mehr als 2000 kg pro Jahr müssen Sie Entsorgungsnachweise (mit EN/SN und Begleitschein) führen. Die Formulare sind seit dem 1.4.2010 elektronisch zu erstellen.
Informationen zum elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahren - eANV.
Bis zu einer Menge von 2000 Kilogramm pro Jahr und Anfallstelle können Sie Ihre Abfälle auch über einen Sammelentsorgungsnachweis Ihres Abfallbeförderers entsorgen lassen.
Kundenkarten für Dauerkunden:
Bestellung per E-Mail
Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Kundenkarte (pdf-Datei, 83 KB)
Seitenanfang
Lageplan
Hinweis: Klicken Sie auf das Symbol
, um die entsprechenden Adressangaben anzuzeigen.
Seitenanfang
Adresse und Öffnungszeiten
Entsorgungspark Freimann
Werner-Heisenberg-Allee 62
80939 München
Tel. 089 233-96200
Fax 089 233-31014
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7-16 Uhr
Freitag von 7-14 Uhr
Anfahrt: Autobahn A9 Richtung Nürnberg, Ausfahrt Fröttmaning


Languages (Sprachen)















