Entsorgungspark Freimann

Asbestabfälle, Mineralfaserabfälle und Nachtspeicheröfen aus dem Münchner Stadtgebiet müssen beim Entsorgungspark Freimann angeliefert werden.

Wussten Sie schon? Seit kurzem können Sie die hochwertigen Münchner Erden sowie weitere Qualitätsprodukte für den Garten im Entsorgungspark Freimann käuflich erwerben. Weitere Informationen finden Sie hier.

SeitenanfangSeitenanfangAbfallarten und Kosten

Abfallart

Gebühren
(Euro/Gewichtstonne
*)

Asbestzement

245,00

Mineralwolle

390,00

Nachtspeicheröfen (unzerlegt und staubdicht verpackt)

 ---

* Mengen unter 100 kg werden pauschal mit 15 Euro berechnet.

Asbestzementabfälle bis 18.000 Kilogramm pro Woche und pro Entsorgungsnachweis müssen Sie am Entsorgungspark Freimann anliefern. Größere Mengen können Sie nach Abstimmung mit dem AWM direkt an der Deponie Außernzell anliefern. Weitere Informationen erhalten Sie beim AWM, Satzungsangelegenheiten.

Mineralwolle bis zu einer Menge von 5.000 Kilogramm pro Woche und pro Entsorgungsnachweis müssen Sie am Entsorgungspark Freimann anliefern. Größere Mengen müssen Sie zur Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH bringen.

Für den Entsorgungspark Freimann geeignete Abfälle nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

SeitenanfangSeitenanfangVerpackungsvorschriften

Asbestzement in Mengen bis 150 Kilogramm und Mineralwolle in Mengen bis zu 2 Säcken á 70 Liter muss in reißfesten Foliensäcken und staubdicht verschlossen angeliefert werden. Halten Sie die einzelnen Packungen bitte so klein, dass sie von Hand abgeladen werden können.

Asbestzement in Mengen von mehr als 150 Kilogramm und Mineralwolle in Mengen von mehr als 2 Säcken á 70 Liter muss in wiederverladbaren Big-Bags mit Halteschlaufen angeliefert werden.

Unverpackte Abfälle werden aus Arbeitsschutzgründen nicht angenommen.

Annahmebedingungen Asbest 
Merkblatt Asbest
Annahmebedingungen Künstliche Mineralfasern / Mineralwolle 

Links zu Rechtsvorschriften:
Anlieferbedingungen - Betriebsordnung Entsorgungspark Freimann 
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis 
Nachweisverordnung 
Abfallratgeber der Bayerischen Staatsregierung

SeitenanfangSeitenanfangFormalitäten

Für das Anliefern benötigen Sie eine Anliefergenehmigung und Ihren Ausweis. Bitte beachten Sie auch die Anlieferbedingungen Entsorgungspark Freimann (PDF-Datei).

Ab einer Gesamtmenge von mehr als 2000 kg pro Jahr müssen Sie Entsorgungsnachweise (mit EN/SN und Begleitschein) führen. Die Formulare sind seit dem 1.4.2010 elektronisch zu erstellen. 
Informationen zum elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahren - eANV.

Bis zu einer Menge von 2000 Kilogramm pro Jahr und Anfallstelle können Sie Ihre Abfälle auch über einen Sammelentsorgungsnachweis Ihres Abfallbeförderers entsorgen lassen.

Kundenkarten für Dauerkunden: 
Bestellung per E-Mail
Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Kundenkarte (pdf-Datei, 83 KB)

SeitenanfangSeitenanfangLageplan


Hinweis: Klicken Sie auf das Symbol Logo AWM, um die entsprechenden Adressangaben anzuzeigen.

SeitenanfangSeitenanfangAdresse und Öffnungszeiten

Entsorgungspark Freimann

Tel. 089 233-96200

Fax 089 233-31014


Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7-16 Uhr
Freitag von 7-14 Uhr

Anfahrt: Autobahn A9 Richtung Nürnberg, Ausfahrt Fröttmaning

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