Einwegverbot
Großveranstaltungen in München müssen vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden. Bei allen Veranstaltungen und Nutzungen von öffentlichen, bzw. städtischen Grundstücken und Flächen sind abfallrechtliche Vorgaben zu beachten.
Laut Gesetz (KrW-/AbfG und BayAbfG) hat die Vermeidung von Abfällen Priorität. Auch die städtische Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung § 4 Abs. 10 (PDF-Datei) schreibt pfandpflichtige, wiederverwertbare Verpackungen und Behältnisse vor. Diese Pflicht gilt auch für alle Verkaufsflächen, die im Eigentum der Stadt stehen.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Genehmigung und Abfallentsorgung von Großveranstaltungen.









