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Bestellung von Kundenkarten für die Anlieferung an städtischen Entsorgungsanlagen

Kundenkarten erleichtern die Datenerfassung bei der Anlieferung und verkürzen die Wartezeit. Den Antrag für die Kundenkarten können Anlieferer aus der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München verwenden.

Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Kundenkarten (pdf-Datei, 83 KB)

Hinweis:
Bei der Anlieferung an städtische Entsorgungsanlagen brauchen Sie außer der Kundenkarte eine gültige Anlieferberechtigung für die jeweilige Abfallart.

Für gefährliche Abfälle muss zusätzlich ein im elektronischen Nachweisverfahren (eANV) erstellter gültiger Entsorgungsnachweis (EN) oder Sammelentsorgungsnachweis (SN) sowie ein elektronisch signierter Begleitschein vorliegen.

Angaben des Bestellers

Angaben des Bestellers
Transportgenehmigung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen zur Beseitigung liegt folgende Transportgenehmigung vor:
keine Transportgenehmigung
Falls Ihnen keine Transportgenehmigung vorliegt:
Eine Transportgenehmigung ist nicht erforderlich, da
Transportgenehmigung ist nicht erforderlich
Bemerkungen:
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